„Wer hier integriert ist und arbeitet, sollte direkt in die Arbeitsmigration wechseln können, auch wenn er oder sie nicht als Flüchtling anerkannt wurde oder das Asylverfahren noch nicht durchlaufen hat“, forderte sie. „Es macht auch ökonomisch keinen Sinn, den Fachkräftemangel zu beklagen und dann Menschen abzuschieben, die z.B. in der Altenpflege eine schmerzhafte Lücke hinterlassen und in Deutschland als Arbeitskräfte gebraucht werden.“ Die geplante, bis 2022 befristete Beschäftigungsduldung im Gesetzentwurf greift nach Überzeugung der Staatssekretärin zu kurz. „Auch die vorgesehene Befristung bis 2022 geht in eine falsche Richtung, da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so keine Sicherheit erhalten, eingestellte Personen auch längerfristig beschäftigen zu können. Hier sind im weiteren parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen dringend erforderlich“, so Rohleder.
|
Einwanderungsgesetz