Die Länder haben ein Gesetz gebilligt, das Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen und zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen bewegen soll. Diese sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirken und die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle - insbesondere bei häuslicher Gewalt - vermitteln.
Nach dem Beschluss können Staatsanwälte oder Gerichte künftig Ermittlungs- bzw. Strafverfahren einstellen und zugleich die Weisung erteilen, dass der Beschuldigte innerhalb eines Jahres an einem qualifizierten Täterprogramm teilnimmt. Erfüllt der Täter die Weisung nicht, droht ihm Anklage oder Verurteilung.
Das Gesetz geht auf einen Entwurf des Bundesrates zurück, den dieser im März 2010 in den Bundestag eingebracht hatte.
<media external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung (Bundesrats-Drucksache 491/12 vom 31.08.12)</media>
Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V.