Die Studie stellt heraus, dass in allen EU-Mitgliedstaaten zivilrechtliche Bedingungen vorhanden sind, die die Gültigkeit einer Eheschließung begründen und z.B. ein Mindestalter für die Mündigkeit einer Eheschließung festlegen. Trotz unterschiedlicher Definitionen von Zwangsehen sind Einvernehmen, Zwang und Nötigung zentrale Aspekte der Interpretationen.
Die EU-Studie zeigt außerdem auf, dass Zwangsheirat lediglich in 12 der 28 Mitgliedstaaten einen eigenen Straftatbestand darstellt und wenige Daten zur Lage in den einzelnen Ländern existieren. Gründe hierfür sind, dass Fälle überhaupt nicht oder nicht an staatliche Stellen gemeldet bzw. nicht zentral vermerkt werden. Deutlich wird jedoch, dass vor allem junge Frauen von der Praxis betroffen sind und Zwangsheirat deshalb als geschlechtsbasierte Gewalt zu verstehen ist und nicht auf einzelne kulturelle oder religiöse Zusammenhänge bezogen werden sollte. Mit der Studie ist nun endlich ein erster Schritt getan, wichtige Daten und Vergleichswerte zu Zwangsverheiratungen in Europa zu sammeln.
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