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Tag der gewaltfreien Erziehung - Gewalt gegen Kinder ist tabu

Erst seit dem Jahr 2000 ist die gewaltfreie Kindererziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Paragraph 1631 Abs. 2 bestimmt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Gleichzeitig eröffnet das Gesetz Eltern auch die Möglichkeit, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn die Konfliktlösung zu schwierig scheint.

„Kinder und Jugendliche haben das Recht darauf, gewaltfrei erzogen zu werden“, sagt Familienministerin Anne Spiegel. „Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die Gewalt in ihrer Erziehung erfahren haben, Gefahr laufen, selber Gewalt anzuwenden und auch die Erziehung ihrer eigenen Kinder mit Gewalt durchzuführen.“

Mit dem Gesetz ist ein Leitbild für die Erziehung formuliert worden, das festschreibt, dass Gewalt als Mittel der Erziehung nicht zu rechtfertigen ist, sondern die Würde des Kindes verletzt. „Die Regelung schaffte Klarheit, was in der Kindererziehung zu tolerieren ist. Seitdem gibt es keine sogenannten Grauzonen mehr“, erklärt Anne Spiegel „Eine gewaltfreie Erziehung geht uns alle an und ihre Realisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

„Kinderrechte gehören in das Grundgesetz. Gewalt gegen Kinder, sexueller Kindesmissbrauch, Kinderarmut und eine fehlende Beteiligung von Mädchen und Jungen bekämen dann eine ganz andere Aufmerksamkeit und auch Gesetze kämen auf den Prüfstand“, fordert Familienministerin Anne Spiegel. 

Hintergrund:

Der Tag der gewaltfreien Erziehung wird seit 2004 begangen um an die Gesetzesänderung im Jahr 2000 zu erinnern.

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