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U3-Ausbau: Verfassungsgerichtshof kippt Klage der Kommunen und bestätigt Förderpraxis des Landes

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verfahren der Investitionskostenförderung des Landes im Ausbau der Kitaplätze für Unterdreijährige (U3) bestätigt und eine Klage der Stadt Neustadt/Weinstraße zurückgewiesen.

Kinder- und Jugendministerin Irene Alt begrüßt diese heutige Entscheidung: „Es bestätigt, dass das Vorgehen des Landes beim U3-Ausbau rechtlich korrekt war. Die Förderpraxis des Landes steht im Einklang mit dem Konnexitätsprinzip.“  

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Anträge der Stadt Neustadt und der Verbandsgemeinde Flammersfeld zurückgewiesen.  Das Land habe nicht gegen das  Konnexitätsprinzip verstoßen, da der U3-Ausbau  durch Bundesrecht vorgegeben worden sei, heißt es in dem heutigen Beschluss.

Das Land wird seine Unterstützung der Kommunen beim Kita-Ausbau wie bisher verlässlich fortsetzen. Ministerin Alt: „Die gute Betreuung und frühkindliche Förderung der Kinder ist uns wichtig. Das Land wird trotz seiner schwierigen finanziellen Lage auch weiterhin seinen Beitrag für gute und ausreichende Kita-Plätze leisten. Uns ist die große Leistung der Kommunen beim U3-Ausbau bewusst und  es ist selbstverständlich, dass wir sie hierbei nach Kräften unterstützten. Wir wollen den Kommunen auch weiterhin ein verlässlicher Partner sein.“

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