Zur Begleitung der Umsetzung wird sich noch im Oktober unter Federführung des Frauenministeriums eine Arbeitsgruppe konstituieren, um den Umsetzungsprozess zu begleiten. „Um die Kommunen ganz konkret bei der Umsetzung zu unterstützen, werden Vertreterinnen und Vertreter des Frauenministeriums und der Aufsichtsbehörden in der begleitenden Arbeitsgruppe mit Personen aus den Kommunen, den Beratungsstellen für Prostituierte, dem Gesundheitsbereich und der Polizei zusammenarbeiten“, erklärt Ministerin Spiegel.
Obere Aufsichtsbehörde ist für den Bereich des Prostitutionsgewerbes, also der Bordelle, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie für die Anmeldung von Prostituierten und die gesundheitliche Beratung das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Das Frauenministerium ist die oberste Aufsichtsbehörde für das Prostitutionsgewerbe und die Anmeldung. Für die gesundheitliche Beratung ist das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die zuständige oberste Aufsichtsbehörde.
„Um die Kommunen zu entlasten, erlassen wir auch eine Gebührenverordnung, die es den Kommunen erlaubt, für ihre Tätigkeiten im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes Gebühren zu erheben“, so Spiegel. Das Frauenministerium schätzt die Kosten der Umsetzung in Rheinland-Pfalz auf jährlich rund eine Million Euro . Konkrete Zahlen sollen durch eine Evaluierung erhoben werden.
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht vor, dass Prostituierte sich künftig anmelden und gesundheitlich beraten lassen müssen. Des Weiteren ist eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe vorgesehen und entsprechende Kontrollbefugnisse sowie eine Kondompflicht.
Ministerin Spiegel: „Im Mittelpunkt steht für mich der Schutz der Frauen und Männer, die in Rheinland-Pfalz in der Prostitution tätig sind. Da der Schutzgedanke im Gesetz allerdings nur unzureichend berücksichtigt ist, haben wir im Sommer außerdem eine zweite Prostituiertenberatungsstelle in Ludwigshafen eingerichtet. Hier finden Prostituierte umfassende fachkundige Informationen und Unterstützung.“