| Kulturministerkonferenz

Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens zur Errichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände haben heute im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die Ablösung der bisherigen Beratenden Kommission durch eine Schiedsgerichtsbarkeit. Kulturstaatssekretär Prof. Dr. Jürgen Hardeck hat in Vertretung von Kulturministerin Katharina Binz Bericht in Berlin erstattet.

„Das heute geschlossene Verwaltungsabkommen ist ein klares Bekenntnis von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden zu ihrer historischen Verantwortung. Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit wird die Position der Opfer und ihrer Nachkommen in den Restitutionsverfahren deutlich gestärkt. Für mich war es wichtig, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Jewish Claims Conference erstmals die Opferseite und ihre Nachkommen bei der Erarbeitung dieses neuen Systems der Streitbeilegung bei Restitutionsverfahren einbezogen wurden“, betonte Kulturministerin Katharina Binz.

Durch die Reform soll die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfacht und verbessert werden. Wichtige Änderungen sind die Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit durch Antragberechtigte sowie eine größere Rechtssicherheit durch die Verbindlichkeit der Entscheidungen der Schiedsgerichte.

Die nächsten Schritte auf dem Weg hin zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut umfassen neben der Auswahl der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in enger Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference auch die Vorbereitung der Errichtung einer Schiedsstelle, die die Schiedsgerichte unterstützen soll.

Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Beratende Kommission ihre Arbeit fortsetzen.

 

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