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Verbraucher- und Datenschutz bei Wearables soll weiter verbessert werden

Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium setzt sich für mehr Verbraucher- und Datenschutz bei Fitnessarmbändern und anderen sogenannten Wearables ein (am Körper tragbaren Computersystemen).

Dazu wird das Ministerium Kernforderungen in die am morgigen Mittwoch beginnende Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (VSMK) einbringen.

„Wearables wie Fitnessarmbänder und Smartwatches werden von vielen Menschen genutzt und können gerade zur Verbesserung der Fitness und für die Gesundheit sehr hilfreich sein. Da hier aber quasi der Mensch selbst online geht, sind die anfallenden Informationen auch besonders sensibel“, stellt Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder fest.

„Wearables erfassen Gesundheits- und Bewegungsdaten und ermöglichen Aussagen zur persönlichen Fitness. Daher brauchen wir hier klare Rahmenbedingungen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Geräte sicher und mit einem guten Gefühl nutzen können.“

Mit dem rheinland-pfälzischen Antrag soll deshalb der Bund gebeten werden, effektive Maßnahmen zum Verbraucherschutz bei Wearables zu ergreifen, insbesondere:

  • Der Bund soll sich auf nationaler und europäischer Ebene für die Entwicklung von Selbst- und Koregulierungen einsetzen und hierbei die Empfehlungen des „5. Rheinland-pfälzischen Verbraucherdialogs: Fitnessarmbänder und Co“ berücksichtigen. Diese betreffen unter anderem die Verbraucherinformation, die Anwendung der Geräte, die Messgenauigkeit, die Datenerfassung und -auswertung, die Datensouveränität und -sicherheit sowie die Verfügbarkeit von Updates und die Interoperabilität.

  • Die Datennutzung aus Gesundheits-Wearables und -Apps für risikoorientierte Tarife oder Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung sollte rechtssicher ausgeschlossen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie nicht bereit sind, ihren Blutdruck, Pulsschlag und andere Körperdaten für Versicherungen zur Verfügung zu stellen. Der Bund soll mit dem Antrag aufgefordert werden, hierzu einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

  • Schließlich sollte gesetzlich geregelt werden, dass klar erkennbar sein muss, ob ein Gerät zu medizinischen Zwecken bestimmt ist oder ob das nicht der Fall ist. Die Grenzen zwischen Lifestyle- und Medizinprodukten verschwimmen mehr und mehr. Daher regt das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium die Verwendung eines Piktogramms an und bittet den Bund, entsprechende Hinweis- oder Kennzeichnungspflichten gesetzlich zu verankern. 

  • Die IT-Sicherheit internetfähiger Produkte sollte gestärkt werden. Sicherheitsupdates sollten über eine für Verbraucherinnen und Verbraucher transparente Mindestfrist zeitnah und kostenfrei bereitgestellt werden müssen, wobei die Mindestfrist die erwartete Lebensdauer eines Produkts berücksichtigen sollte. Zugleich sollten die Hersteller für nach dem Kauf eintretende oder bekannt werdende IT-Sicherheitslücken haften. Der Bund soll gebeten werden, sich  auf europäischer Ebene hierfür einzusetzen sowie die Entwicklung verbindlicher Mindeststandards zur IT-Sicherheit voranzutreiben. 

 

Hintergrund:

 

Im April dieses Jahres hatte das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten das Ergebnis des „5. Verbraucherdialogs: Fitnessarmbänder und Co“ vorgelegt. Bei dem in bewährter Kooperation initiierten Dialog hatten Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, von Behörden, Institutionen und Organisationen bis Anfang April über mehrere Monate hinweg Handlungsempfehlungen entwickelt, die den Verbraucher- und Datenschutz bei Fitness- und Lifestyle-Wearables verbessern sollen. Aus diesen Handlungsempfehlungen hat das Ministerium nun politische Forderungen abgeleitet.

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