| Impressumspflicht

Verbraucherschutz bringt Google zur Einsicht

„Ich begrüße, dass Google seinen Widerstand gegen die Angabe einer E-Mail-Adresse, über die man echte Menschen erreicht, nun endlich eingestellt hat. Es ist ein Armutszeugnis, dass eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erforderlich war, um das milliardenschwere Unternehmen Google dazu zu bewegen, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, im Impressum eine E-Mail-Adresse anzugeben, deren Antwort nicht nur automatisiert auf vorgefertigte Bausteine verweist“, erklärt Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel.

Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder hatte vor ihrer Tätigkeit in Rheinland-Pfalz das Verfahren gegen Google durch einen Hinweis an den vzbv angestoßen.

„Die elektronische Erreichbarkeit von Internetdiensten ist ein elementares Verbraucherrecht. Nur wenn ich weiß, an welche Adresse man eine Frage oder Beschwerde richten kann, kann ich meine Rechte auch durchzusetzen“, so Anne Spiegel zur Kehrtwende von Google im Impressumsstreit. 

Google hat seinen Revisionsantrag  beim Bundesgerichtshof zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Berliner Kammergerichts rechtskräftig, wonach Google persönlich auf eine Kontaktaufnahme reagieren muss. Die E-Mails ausschließlich von einem automatisierten System registrieren zu lassen, entspricht nicht dem Ansinnen des Gesetzes, das mit der Impressumspflicht gewährleisten will, dass eine Kommunikation zustande kommen kann. 

Verbraucherschutzministerin Spiegel erklärt weiter: „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen zudem nicht nur eine Ansprechperson bei Google, sie benötigen auch Informationen darüber, was die Algorithmen von Google und anderen Diensten eigentlich mit den Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Daher werde ich mich als Vorsitzende der Verbraucherschutzkonferenz für mehr Transparenz bei Algorithmen und automatisierten Entscheidungsprozessen einsetzen.“

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