„Die Untersuchung belegt anschaulich, dass viele Anbieter am grauen Kapitalmarkt die Risiken von Anlagen verschleiern und die Gewinnchancen unrealistisch darstellen. Daher muss der Bund die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger endlich effektiv vor den Gefahren des grauen Kapitalmarkts schützen“, sagt Verbraucherschutzministerin Spiegel.
Laut Medienberichten verloren z.B. 54.000 Anlegerinnen und Anleger, vor allem alte Menschen, 3,5 Milliarden Euro durch eine Anlage beim einem Schiffscontainervermieter. Die Anlagegelder wurden von diesem nicht für den Kauf von neuen Containern verwendet, sondern für die Auszahlung alter Anleger. Ende März 2018 ging der Anbieter pleite.
„Verbraucherorganisationen fordern seit Jahren eine intensivere Regulierung und Produktüberwachung. Diese hochspekulativen Produkte dürfen nicht beliebig beworben werden, wie das derzeit unter anderem in Zeitschriften oder Zeitungen häufig geschieht“, ergänzt Anne Spiegel. „Wir brauchen hier eine stärkere Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zurzeit prüft die BaFin nur die Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit des Prospekts. Das reicht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus“, erklärt Spiegel.
Hintergrund:
Der Graue Kapitalmarkt ist ein nur wenig regulierter Teil des Kapitalmarktes.
Bereits 2015 stellte eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen eklatante Mängel bei der Werbung für Produkte im Grauen Markt fest, die aktuelle Studie der Marktwächter „Finanzen“ zum Grauen Kapitalmarkt (2018) die 36 Vermögensanlagen untersuchte, kommt zu ähnlichen Ergebnis und bemängelt weiter die hohen Provisionen, die Anleger zahlen müssen.
https://www.marktwaechter.de/sites/default/files/downloads/anlageentscheidungen-am-grauen-kapitalmarkt.pdf