| Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Katharina Binz begrüßt Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten 

Für das Heizen mit Öl oder Gas muss seit vergangenem Jahr eine zusätzliche CO2-Abgabe bezahlt werden. Der Bundesrat hat heute ein Gesetz passieren lassen, nach dem sich Vermieterinnen und Vermieter künftig am CO2-Preis für das Heizen beteiligen müssen. Bislang kamen die Mieterinnen und Mieter für diese Kosten alleine auf. Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung noch Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter im Gesetz vorgenommen.

Das Gesetz sieht vor, die Kostenaufteilung ab Januar 2023 mit einem Stufenmodell neu zu regeln. Je weniger energieeffizient ein Gebäude ist, desto höher liegt der Anteil, den die Vermieterinnen und Vermieter zu tragen haben. In der höchsten Stufe – also bei Häusern mit sehr hohem Kohlendioxidausstoß je Quadratmeter – liegt der Anteil der Vermieterinnen und Vermieter nun bei 95 Prozent. Erfüllt das Gebäude dagegen den hohen Energiestandard EH55 entfallen die Zusatzkosten weiterhin ganz auf die Mieterinnen und Mieter. 

„Mieterinnen und Mieter können den Energiestandard der von ihnen bewohnten Immobilie nicht beeinflussen. Es ist deshalb fair, die Vermieterinnen und Vermieter an den entstehenden CO2-Kosten zu beteiligen“, betont Verbraucherschutzministerin Katharina Binz.

Die Bundesregierung hat die Berechnungsgrundlage für das Stufenmodell ausschließlich verbrauchsabhängig ausgestaltet. Der Vermieter bzw. die Vermieterin sollen im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes berechnen und anhand des ermittelten Wertes die Stufe festlegen.

„Mieterinnen und Mieter können aber nur wenig Einfluss auf den Energieverbrauch nehmen, denn besonders wirksame Maßnahmen wie Dämmung und Modernisierung der Heizungsanlage können nur vom Eigentümer der Immobilie vorgenommen werden. Zudem wohnen oft einkommensschwache Personenkreise in schlecht gedämmten, unsanierten Gebäuden. Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat den Bundestag deshalb aufgefordert, die Einführung einer verbrauchsunabhängigen Grundlage für das Stufenmodell zu prüfen. Ich freue mich sehr, dass im beschlossenen Gesetz nun ausdrücklich festgehalten ist, dass eine Regelung auf Grundlage rechtssicherer Energieausweise angestrebt wird. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für EU-weite Regelungen für Gebäudeenergieausweise. Ich hoffe sehr, dass sie diesen Vorschlag nun bald vorlegen wird. Mit den Ausweisen als Berechnungsgrundlage würde das gesamte Verfahren künftig einfacher, transparenter und zielgenauer werden.“
 

Teilen

Zurück