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Verbraucherschutzministerin Katharina Binz: „Das Jahr 2022 bringt positive Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher“

Im Jahr 2022 können sich Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem auf zwei wichtige Änderungen freuen. Zum einen treten neue Regeln rund um Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen in Kraft, zum anderen kommt der sogenannten „Kündigungsbutton“ im Onlineshopping.

Verbraucherschutzministerin Katharina Binz: „Bisher konnten sich Verträge ohne erneute Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbrauchern automatisch verlängern, wenn man diese nicht rechtzeitig gekündigt hat. Das wird für alle Verträge nach dem   1. März 2022 nicht mehr möglich sein. Nach der ersten vertraglich festgelegten Laufzeit können Verbraucherinnen und Verbraucher dann ihre Verträge, beispielsweise Abos oder Handyverträge, jederzeit monatlich kündigen. Das ist eine wirkliche Verbesserung.“

Im Bereich des Onlineshoppings wird sich ab Juli ebenfalls Wichtiges ändern. „Verbraucherinnen und Verbraucher können Onlineverträge dann ganz leicht über den sogenannten ‚Kündigungsbutton‘ kündigen“, erklärt Verbraucherschutzministerin Binz. „Bislang gab es nämlich für online geschlossene Verträge keine Verpflichtung, dass diese auch online gekündigt werden können. 

Ebenfalls neu sind umfangreiche Gewährleistungsrechte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 1. Januar 2022 beim Kauf digitaler Produkte in Anspruch nehmen können. Als solche gelten sowohl Verträge über digitale Inhalte wie zum Beispiel E-Books und Software, aber auch digitale Dienstleistungen wie soziale Netzwerke und Videostreaming-Verträge. Für mindestens zwei Jahre ab dem Kauf können von Januar an verschiedene Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen werden (Recht auf Ersatz, Minderung, Nacherfüllung, Vertragsbeendigung), wie sie bislang nur für analoge Kauf-, Werkvertrags- oder Mietverträge galten. Positiv ist auch, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird. Das bedeutet, dass im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware vermutet wird, dass sie von Anfang an mangelhaft war und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

„Richtig finde ich auch, dass Unternehmen zukünftig für einen angemessenen Zeitraum funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates für digitale Produkte zur Verfügung stellen müssen“, ergänzt Verbraucherschutzministerin Binz zur sogenannten „Update-Pflicht“. „Es ist einfach ärgerlich und nicht nachhaltig, wenn Produkte ohne Update nicht mehr funktionierten oder nicht mehr sicher verwendet werden können.“ 

Produkte nachhaltiger zu gestalten, stellt einen Aspekt des Verbraucherschutzes dar, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die gesetzlichen Grundlagen des Verbraucherschutzes werden auf EU- und Bundesebene verhandelt. Doch auch in Rheinland-Pfalz finden sich bereits zahlreiche Ansätze, die erfolgreich zeigen, wie Konsum nachhaltig gestaltet werden kann, sagt Katharina Binz: „Ich möchte Themen wie die Reparierbarkeit, aber auch Second-Hand und Sharing-Angebote in Rheinland-Pfalz vorantreiben. Daher fördern wir in diesen Bereichen Projekte sowie Aktions- und Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen. Ab 2022 wollen wir zudem gemeinsam mit den Kommunen solche Projekte nachhaltiger Lebens- und Konsumweisen sichtbarer machen und stärken. Denn ich bin überzeugt, dass es überall in Rheinland-Pfalz schon tolle Ideen gibt, wie nachhaltiges Leben gelingen und gelebt werden kann.“
 

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