| Recht auf Reparatur

Verbraucherschutzministerin Binz: Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt hin zu nachhaltigerem Konsum

Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Darauf haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten in der Nacht geeinigt.

 Die neuen Regelungen sollen Reparaturen möglich und einfacher machen, Ressourcen schonen, Abfall vermeiden und die Reparaturbranche fördern. Damit soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, Produkte und insbesondere Elektrogeräte länger zu nutzen und so einfacher nachhaltig zu konsumieren.

„Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigeren Konsum, der unsere endlichen Ressourcen schont. Mit den Regelungen zur Stärkung des Rechts auf Reparatur wird es für Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher, Konsum mit Klima- und Umweltschutz in Einklang zu bringen“, erklärt Verbraucherschutzministerin Katharina Binz.

Neben einem Rechtsanspruch auf Reparatur bei bestimmten Produktgruppen soll auch der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen deutlich vereinfacht werden.

Damit das Recht auf Reparatur in Kraft treten kann, müssen nun formal noch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.

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