| Local Roaming

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: Bund verpasst die Chance, „weiße Flecken“ der Mobilfunk- und Internetabdeckung zu beseitigen

Die Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen ist im Gange. Die Bundesnetzagentur meldet fast 400 Millionen Euro als bisheriges Ergebnis der am 19. März 2019 im Mainz gestarteten Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz. „Hier geht es um Milliardensummen“, kommentiert Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.

„Während die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber pokern, ist für mich völlig klar, dass die Chance vertan wurde, über entsprechende Auflagen endlich die weißen Flecken des  Mobilfunk- und Internetnetzes zu beseitigen“, erklärte Rohleder. „Wir brauchen dringend Local Roaming, damit die Bürgerinnen und Bürger endlich überall in Deutschland einen ordentlichen  Handyempfang haben. Denn mit Local Roaming könnten sich Handys automatisch in das  vorhandene Netz – auch konkurrierender Mobilfunkanbieter – einwählen. Hier muss der Bund endlich tätig werden und die Netzbetreiber zu diesem Schritt verpflichten.“ 

Damit Funklöcher aufgedeckt werden können, hat der Bundesverkehrsminister im Oktober 2018 die sogenannte Funkloch-App angepriesen. Mit dieser App wollte der Bundesverkehrsminister‚ die Jagd auf die weißen Flecken im Mobilfunknetz eröffnen und auf der Grundlage der Informationen mit den Mobilfunk-Anbietern darüber sprechen, wo die Netze noch weiter verbessert werden müssen. Laut Bundesnetzagentur liegen nun erste Ergebnisse vor. Insgesamt seien demnach in einem Dreimonatszeitraum (Oktober 2018 bis Januar 2019) 64,4 Millionen Messpunkte erfasst worden. Dabei habe es in 599.558 Fällen „kein Netz" gegeben. „Mit dem Beginn der Versteigerung ist es nun leider zu spät, lokales Roaming zur Bedingung für einen Zuschlag zu machen“, so Rohleder.

Hintergrund: 

Zur Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen. 

Im Rahmen des aktuellen Versteigerungsverfahren gelten folgende Versorgungsauflagen:  Erfolgreiche Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsauflagen.

Laut Angaben einer Studie, die die Bundestagsfraktion der Grünen beauftragt hat, erreichte die Telefónica im Mai 2018 einen Versorgungsgrad von 66 Prozent der Fläche Deutschlands, Vodafone kam auf 87 Prozent und die Telekom auf 93 Prozent.

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