Der Bundestag hat am 17.03.2011 das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat beschlossen. Mit der darin enthaltenen Verlängerung der Ehestandszeit von 2 auf 3 Jahre verschlechtert sich die Situation gewaltbetroffener Migrantinnen in der Ehe deutlich und wirkt dem ursprünglich guten Zweck der Bekämpfung von Zwangsheirat entgegen.
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