„A.R.A. – das steht für Anerkennung, Respekt und Augenhöhe und beschreibt eine Grundhaltung von Akzeptanz und Empathie, mit der bei A.R.A. zukünftig Beratung angeboten und durchgeführt wird,“ erklärt Frauenministerin Anne Spiegel. „Menschen, die in der Prostitution arbeiten, sind besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind verstärkt von gesundheitlichen, sozialen, finanziellen und rechtlichen Problemen betroffen. Die Beratungsstelle A.R.A. unterstützt und berät zum einen Prostituierte, die in Schwierigkeiten geraten sind, sie leistet zum anderen aber durch proaktive Beratungstätigkeit auch einen Beitrag zur Prävention von Risiken.“
Seit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes vor gut zweieinhalb Jahren hat sich die Situation von Prostituierten nur wenig verbessert, sondern zum Teil sogar verschlechtert. Es gibt die starke Tendenz, dass viele Prostituierte versuchen, sich der im Gesetz festgelegten Anmeldepflicht zu entziehen, indem sie sich in den deutlich schwerer zu kontrollierenden Bereich der Wohnungsprostitution zurückziehen. Das erschwert die Arbeit der Behörden.
„Ich habe das Prostituiertenschutzgesetz schon frühzeitig scharf kritisiert und versucht, über den Bundesrat Verbesserungen zu erwirken. Bei seiner Entstehung ist die Lebenswirklichkeit der Prostituierten vielfach falsch eingeschätzt worden,“ erklärt Spiegel. „Die gesetzlichen Regelungen zu Mindestvoraussetzungen für das Betreiben einer Prostitutionsstätte sind zwar sehr zu begrüßen. Umso kritischer sind jedoch Regelungen wie die verpflichtende Beratung und Anmeldung von Prostituierten und deren stigmatisierende Effekte zu sehen. Wenn sich dadurch immer mehr Frauen in die Wohnungsprostitution zurückziehen, steigt die Bedeutung von unabhängigen und auf Wunsch auch anonymen Beratungsangeboten für Prostituierte deutlich. Daher werden wir nach Kräften die unabhängigen Beratungsangebote wie in Trier weiter ausbauen. Ich wünsche der Beratungsstelle A.R.A. viel Erfolg bei ihrer Arbeit.“
Hintergrund zum Prostituiertenschutzgesetz
Das ProstSchG ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst und die Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende in der Prostitution geregelt.
Es verpflichtet in der Prostitution Tätige zur Anmeldung bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit überwiegend ausgeübt werden soll, und verpflichtet zugleich Betriebe zur Einholung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe. Eine Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durch das Bundesfrauenministerium muss spätestens am 1. Juli 2025 dem Bundestag vorgelegt werden. 2020 wird das Bundesfrauenministerium einen ersten Zwischenbericht auf der Basis der neu eingeführten Bundesstatistik vorlegen.
Erste Erfahrungen der Bundesländer bei der Umsetzung des Gesetzes zeigen, dass die tatsächlichen Anmeldezahlen von Prostituierten weit hinter den bisherigen Schätzungen zurückbleiben.
Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wer durch das Verfahren tatsächlich erreicht wird und wer nicht. Weiterhin berichten spezialisierte Prostituiertenberatungsstellen in den Ländern, dass die neuen gesetzlichen Regelungen Prostituierte ins Dunkelfeld von Wohnungsprostitution, Straßenstrich und Parkplatzsex drängen. Die Intention des Gesetzgebers, die in der Prostitution tätigen Personen besser zu schützen, scheint in dem gewünschten Umfang bisher nicht zu gelingen.