Wearables sind am Körper tragbare Computertechnologien, die körperliche Aktivitäten und Abläufe messen und Aussagen zum Beispiel über Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden ermöglichen. „Hierin liegen enorme Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher, ganz besonders im Bereich der Gesundheitsversorgung“, erläutert Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. „Gleichzeitig sehe ich große Risiken, wenn nicht klar ist, was mit den anfallenden sehr persönlichen Daten geschieht oder geschehen könnte. Schließlich ermöglicht die Rundumüberwachung von Pulsschlag und Blutdruck Rückschlüsse bis in den Kernbereich des Privatlebens.“
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Verbraucherinnen und Verbraucher können die Qualität von Fitnessarmbändern und anderen Wearables nur schwer einschätzen. Anbieter sollten transparent machen, wie sie messen und auf Grundlage welcher Daten sie Schlussfolgerungen zu Fitness und Gesundheit der Nutzer ziehen.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, führt dazu aus: „In Zeiten von Big Data, Algorithmen und Profilbildung können digitale Informationen die Persönlichkeit eines Menschen nahezu vollständig abbilden. Deshalb muss die Menschenwürde auch und gerade im digitalen Zeitalter der zentrale Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. Die Bestimmung über das eigene Ich gehört untrennbar zu einer menschenwürdigen und freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die Digitalisierung bietet uns große Chancen. Im Rahmen des Verbraucherdialogs werde ich mich dafür einsetzen, dass diese Chancen unter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung genutzt werden.“
Der Verbraucherdialog ist eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. „Im Austausch mit Expertinnen und Experten der Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und Organisationen wollen wir praxisorientierte Empfehlungen für Anbieter erarbeiten, wie Wearables und Apps verbraucher- und datenschutzfreundlich angeboten werden können und welche besonderen Anforderungen zu beachten sind“, hebt Staatssekretärin Rohleder hervor.
Diese Empfehlungen sollen im Frühjahr 2018 vorliegen und dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neue Technologien nicht nur einfach, sondern auch mit Vertrauen und Mehrwert nutzen können. Schwerpunkte sind dabei unter anderem Datenschutz, Datensicherheit und Bedienfreundlichkeit. Im Fokus des 5. Verbraucherdialogs stehen handelsübliche Wearables, die primär zu Fitness- und Monitoringzwecken in der Freizeit genutzt werden.
Information:
Unter Wearables (englisch: Wearable Computing Devices) werden am und im Körper tragbare
elektronische Technologien und Kleincomputer verstanden, die der Messung körperlicher
Aktivitäten und Vorgänge sowie der Interaktion von Mensch und Computer dienen sollen.
Derzeit fallen hierunter vor allem Wearables, die als Accessoires und Hilfsmittel am
Handgelenk (z.B. Fitnessarmbänder, Smart Watches), im Sehbereich (z.B. Datenbrillen,
smarte Kontaktlinsen), Hörbereich (z.B. smarte Kopfhörer) oder in Form von Bekleidung (z.B.
smarte Shirts, Schuhe) getragen werden können. Zudem wird an Wearables gearbeitet, die
auf und in der Haut applizierbar sind (z.B. elektronische Pflaster, Tattoos). Wearables werden
u.a. zur privaten Anwendung im Unterhaltungs-, Fitness- und Gesundheitssektor angeboten.
Sie sind Bestandteil der zunehmenden Vernetzung von Alltagsgegenständen und -geräten im
Internet der Dinge.