Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung. Sie stellt keine Alternative zur allgemeinen Opferhilfe bzw. Opferberatung dar, sondern versteht sich als ergänzendes Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten. Es handelt sich um eine besonders intensive Form der Begleitung für stark belastete Verletzte von Straftaten und ggf. deren Angehörige vor, während und nach der Hauptverhandlung durch psychosoziale Fachkräfte. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung von Opfern mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren. Zielgruppe der psychosozialen Prozessbegleitung sind insbesondere Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene, die unter anderem Opfer körperlicher und/oder psychischer Gewalt geworden sind.
Um als Psychosoziale/r Prozessbegleiter/in tätig werden zu können, wird eine von den Justizministerien der Länder anerkannte Weiterbildung benötigt. Im Dezember 2021 startet die GwG – Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. eine solche anerkannte Weiterbildung, durchgeführt in Tagungshäusern in Köln und Mainz. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gwg-ev.org.