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Wiederbetrieb der AfA Bitburg in der Prüfung

Das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) regelt, dass die meisten Asylsuchenden länger in den rheinland-pfälzischen Aufnahmeeinrichtungen bleiben müssen. Das Gesetz ist im August in Kraft getreten. Wird ein Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, gilt die Wohnpflicht nach der neuen Regelung bis zur Ausreise oder bis zu einer Dauer von 18 Monaten. Bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asyl- oder Aufenthaltsbeendigungsverfahren kann sich die Wohnpflicht sogar auf unbegrenzte Zeit verlängern. Davon ausgenommen sind lediglich Familien mit minderjährigen Kindern, bei denen die Wohnpflicht bis zu 6 Monaten beträgt.

Hierdurch wird es zu einem höheren Bedarf an Plätzen in den Aufnahmeeinrichtungen kommen. Momentan wird daher gemeinsam mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geprüft, welche Maßnahmen in Bezug auf die Erstaufnahme des Landes notwendig sind. Die wichtigste Option, die sich momentan in der Prüfung befindet, ist der Wiederbetrieb der Aufnahmeeinrichtung in Bitburg. Hierbei soll sich an der ursprünglichen Kapazität von maximal 600 Plätzen orientiert werden. Das Integrationsministerium ist derzeit in guten und konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Verantwortlichen vor Ort. „Ich bin sehr froh, dass es diese grundsätzlich positiven Signale in Bitburg gibt. Das hilft uns sehr“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel. Über die AfA Bitburg hinaus ist derzeit kein Wiederbetrieb einer rheinland-pfälzischen Aufnahmeeinrichtung geplant.

Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird im Integrationsministerium sehr kritisch gesehen. „Die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den AfAs werden sich verschärfen“, betonte Integrationsministerin Spiegel. „Eine Ausweitung der Verweildauer auf bis zu 18 Monate ist äußerst problematisch. Frustrationen und Konflikte werden künftig vermehrt zum Alltag in einer AfA gehören. Das führt zu einem größeren Bedarf psychosozialer Angebote in den Aufnahmeeinrichtungen.“

Auch – und gerade – vor diesem Hintergrund vielfältiger neuer Herausforderungen wird das Integrationsministerium die Qualität der Standards in der Unterbringung und Versorgung der Menschen in den AfAs weiterhin bestmöglich gewährleisten. „Wir streben eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in den AfAs und einen Aufwuchs der sozialen Betreuung und der psychosozialen Versorgung in den Aufnahmeeinrichtungen an“, so Anne Spiegel. „Wir wollen die neuen gesetzlichen Vorgaben so umsetzen, dass wir unsere humanitär ausgerichtete Aufnahmepolitik aufrechterhalten können. Dabei verdienen schutzbedürftige Menschen wie Frauen mit kleinen Kinder, behinderte Menschen, alte, kranke sowie psychisch stark belastete Asylbewerberinnen und Asylbewerber besonderen Schutz.“
 

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