Diese Summe soll in die Investitionskostenförderung fließen. Zusammen mit den Fördermitteln des Bundes stehen im Nachtragshaushalt 56,6 Mio. € für den U3-Ausbau in Rheinland-Pfalz bereit.
Die im Zuge der Fiskalpaktverhandlungen vom Bund zusätzlich bereit gestellten Mittel in Höhe von 27,2 Mio. € wurden den Kommunen in Form von Budgets zur Verfügung gestellt. Bemessungsgrundlage dieser Budgets war die jeweilige Zahl der U3-Kinder, die mittelfristigen Prognose der Bevölkerungsentwicklung und der Ausbaustand der U3-Plätze. Die ersten größeren Baumaßnahmen wurden in dieser Woche bereits bewilligt. „Der U3-Ausbau kommt zügig voran - vor allem dort, wo heute noch Plätze fehlen, um den ab August geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige erfüllen zu können. Es ist ein Zeichen von Familienfreundlichkeit der Kommunen, wenn sie Eltern bei der Planbarkeit der Kinderbetreuung verlässliche Partner sind“, kommentiert Kinder- und Jugendministerin Irene Alt die Fortschritte im U3-Ausbau.
Derzeit werden zunächst die Bundesgelder bewilligt, da es hier enge zeitliche Vorgaben des Bundes gibt, bis wann dies geschehen sein muss. Dabei haben zunächst größere Projekte Priorität. Mit Hilfe der Landesmittel wird die pauschale Förderung über die bis 2013 begrenzte Förderung des Bundes hinaus bis Ende 2015 fortgesetzt. Das Land wird die entsprechende Verwaltungsvorschrift verlängern.