Alltagsheld:innen - Projektförderung

Die Stiftung für die Rechte Alleinerziehender fördert insbesondere innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Einelternfamilien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Darüber hinaus beteiligen sie sich an der Finanzierung von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Lebenssituation Alleinerziehender.

Gemeinsam mit Partner/-innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft schaffen sie gesellschaftliche Verbesserungen für Ein-Eltern-Familien durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und den Dialog mit Entscheider/-innen. Sie leisten einen relevanten Beitrag für eine geschlechtergerechte, menschenwürdige und diverse Welt, in der alle Formen des Zusammenlebens mit Kindern gleiche Rechte haben. 

Aktuell beschäftigt sich die Stiftung mit der Situation und Teilhabe von geflüchteten und zugewanderten Alleinerziehenden (Schwerpunkt Migrantische Alleinerziehende) und mit der Frage, wie Alleinerziehende gut und gemeinschaftlich wohnen können (Schwerpunkt Wohnen).

Wer fördert: Alltagsheld:innen -Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Ansprechpartner

Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden
Narzissenweg 10
40723 Hilden
Telefon: +49 (0) 2103 930 903-0

E-Mail: info@alltagsheldinnen.org
Webseite: https://alltagsheldinnen.org

Wer wird gefördert:
Gemeinnützige Organisationen mit den folgenden Zwecken:
Schutz der Ehe und Familie, Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit, Volks- und Berufsbildung, mildtätige Zwecke (in Präzedenzfällen unterstützen sie Alleinerziehende bei Musterklagen, z.B. gegen Ungleichbehandlung im Steuersystem).

Wie wird gefördert:
Förderungen erfolgen nach den folgenden Förderlinien:
Starthilfe für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Informations- und Bildungsarbeit, Schwerpunktprojekte, Auslandsförderung.

Was wird gefördert:
Projekte, die zu strukturellen Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerziehenden beitragen. Vorrangig werden Projekte mit einem hohen Innovationsgrad gefördert, d.h. mit Ideen, die bisher noch nicht, anders oder nur selten umgesetzt worden sind und das Potential haben, die Situation nachhaltig zu verändern.

Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderlinie:
Starthilfe für neue Projekte - Förderung bis 10.000 Euro,
Zuschuss für laufende Projekte - Förderung bis 10.000 Euro,
Informations- und Bildungsarbeit - Förderung bis 5.000 Euro,
Schwerpunktprojekte - die Höhe der Förderung von Projekten, die zu den Arbeitsschwerpunkten der Stiftung gehören wird individuell festgelegt.

Förderdauer: bis zu drei Jahre

Voraussetzungen:
Organisationen die gefördert werden möchten müssen einen Nachweis über ihre Gemeinnützigkeit vorlegen. Auch steuerbegünstigte Körperschaften wie Schulen, Genossenschaften etc. können einen Antrag stellen. Der Stiftung ist es wichtig, gute Projektideen zu fördern, auch von Initiativgruppen und anderen Zusammenschlüssen, die nicht gemeinnützig sind. In diesem Fall kann der Förderantrag zusammen mit einer gemeinnützigen Organisation beantragt werden. Die gemeinnützige Organisation ist dann gegenüber der Stiftung rechenschaftspflichtig.

Ein Eigenanteil von 20% der Gesamtkosten wird vorausgesetzt.

Unterlagen: Den Förderantrag der Stiftung finden Sie unter der unten aufgeführten Webseite.

Antragsfristen: zweimal jährlich zum 31.03. und 30.09.

Hinweise:

Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier.