Annemarie Grosch Frauenstiftung
Die Annemarie Grosch Frauenstiftung fördert Projekte, die Frauen helfen und unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den ärmeren Ländern des Südens. Das Geld, das die Pastorin Annemarie Grosch hinterlassen hat, bildet den finanziellen Grundstock der Stiftung. Ihr Ziel war es schon zu Lebzeiten, Frauen und Mädchen zu stärken und zu ermutigen.
In der Tradition von Pastorin Annemarie Grosch versteht sich die Frauenarbeit der Nordkirche bis heute als parteilich für Frauen, politisch und ökumenisch.
Wer fördert: Annemarie Grosch Stiftung
Ansprechpartner
Frauenwerk der Nordkirche
Gartenstraße 20
24103
Kiel
Telefon: 0431 55779-106
E-Mail: gremien@frauenwerk.nordkirche.de
Webseite: https://www.frauenwerk-nordkirche.de
Wer wird gefördert:
Kirchliche und kirchennahe Organisationen, Gruppen und Initiativen (keine Einzelpersonen),
die in Programm und Praxis der Förderung von Frauen und Mädchen verpflichtet sind.
Wie wird gefördert:
Finanzielle Unterstützung von kirchlichen Frauenprojekten im Ausland.
Was wird gefördert:
Inhaltlich sollten sich die Projekte auf folgende Bereiche beziehen:
Aus- und Weiterbildung von Frauen und Mädchen,
Projekte zum Aufbau einer finanziell eigenständigen Existenz von Frauen,
Verbesserung der von Frauen benötigten Infrastruktur,
Präventive Gesundheitsarbeit,
Beratung von Frauen für Frauen und Mädchen,
Programme zum eigenständigen Umgang von Frauen mit Bibel und kirchlicher
Tradition,
Erfahrungsaustausch,
Vernetzung und ökumenische Zusammenarbeit von Frauen,
Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit zu frauenspezifischen Themen.
Förderhöhe:
Eine einmalige Finanzierung (Festbetrag) eines in sich abgeschlossenen, zeitlich auf
höchstens drei Jahre begrenzten Projektes im Ausland, wobei eine Eigenleistung der
Projektträgerin in Höhe von mindestens 10 % der Projektkosten vorausgesetzt wird.
Anschubfinanzierung: Voraussetzung dafür ist eine Eigenleistung der Projektträgerin
in Höhe von mindestens 25 % der Projektkosten.
Die Höchstsumme für eine Projektfinanzierung beträgt in der Regel 3.000 Euro.
Förderdauer: bis zu drei Jahre
Voraussetzungen:
Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation (wenn nicht kirchlich organisiert),
darüber hinaus wird ein jährlicher Zwischenbericht von den Projektträgern verlangt, ein jährlicher
Verwendungsnachweis und ein abschließender Bericht und Verwendungsnachweis über die
Fördersumme im Rahmen eines Finanzbeschlusses. Weitergehende Bedingungen, die sich
eventuell aus einzelnen Projekten ergeben, werden direkt mit der Projektträgerin
abgesprochen.
Unterlagen:
Schicken Sie einen formlosen Brief an die Stiftung, ein FAX oder eine E-Mail mit folgenden
Informationen:
Projektträgerin (Name, Sitz), Projekt (Name, Sitz), Beschreibung des Projekts (Ziele, Zielgruppen, Inhalte…), Finanzierungsplan inklusive Folgefinanzierung, Höhe der beantragten Förderung mit Beschreibung und Begründung der Verwendung, Ansprechpartner/-in.
Hinweise:
Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier.