BAG Familienerholung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung (BAG) ist ein Zusammenschluss von über 80 Familienferienstätten in ganz Deutschland. Die gemeinnützigen Familienferienstätten richten ihre Arbeit an und für Familien aus, um sie in ihrem Alltag zu stärken. Die besonders familienfreundlichen Erholungseinrichtungen bieten Urlaub mit Kindern zu erschwinglichen Preisen an. Zuschüsse in etlichen Bundesländern helfen zudem dabei, den Urlaub zu ermöglichen.
Familienferienstätten eignen sich in idealer Weise, Erholung und Bildung zu verbinden. Sie tragen in einer entspannten Urlaubsatmosphäre dazu bei, neue Erfahrungen miteinander zu teilen und den Zusammenhalt in der Familie zu fördern. Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit Seminare zu Erziehungsfragen, Medienerziehung, Gesundheit, Kreativworkshops sowie Naturbegegnungen wahrzunehmen.
Neun von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. Dazu gehören folgende Bundesländer: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Saarland.
Wer fördert: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Ansprechpartner
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung
c/o Verband der Kolpinghäuser
St.-Apern-Str. 32
50667
Köln
Telefon: 0221 / 292413-15
E-Mail: info@bag-familienerholung.de
Webseite: https://bag-familienerholung.de
Wer wird gefördert:
Familien
Wie wird gefördert:
Finanzielle Unterstützung
Was wird gefördert:
Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualzuschüsse werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig. Einige Träger von Familienferienstätten haben einen eigenen Sozialfonds oder können über Spendenmittel kleine finanzielle Unterstützungen in besonderen Situationen weitergeben.
Förderhöhe:
je nach Bundesland und Förderstufe (Einkommen) der Familie.
Förderdauer:
Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.
Voraussetzungen:
Der Zuschuss des Landes für Familienferien ist generell einkommensabhängig. Das heißt, das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Hinweise:
Die Förderung von in Rheinland-Pfalz lebenden Familien können Sie Hier einsehen.
Außerdem bietet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz weitere Informationen zur Förderung.