EXIST - Women

EXIST ist ein bundesweites Förderprogramm für Existenzgründungen aus der Wissenschaft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Im Rahmen des Förderprogramms EXIST – Women liegt der Fokus auf der gezielten Förderung und Unterstützung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Frauen mit Gründungsinteresse oder -potenzial sollen in der frühen Phase vor der Unternehmensgründung begleitet werden – insbesondere bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee sowie beim Aufbau ihrer unternehmerischen Persönlichkeit.

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, EU - Europäischer Sozialfond (ESF)

Laufzeit: 2021-2027

Ansprechpartner

Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich
Lützowstraße 109
10785 Berlin
Telefon: 030 20199-411
E-Mail: ptj-exist-women@fz-juelich.de
Webseite: https://exist.de

Wer wird gefördert: Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland

Wie wird gefördert:
Gefördert werden Maßnahmen zur unternehmerischen Beratung, Qualifizierung und Vernetzung im Start-up-Ökosystem, die darauf abzielen, Frauen in der Entwicklung ihres Unternehmerinnengeists zu stärken und bei der Ausarbeitung ihrer Gründungsideen zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der gezielten Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung – von der Identifikation und Validierung potenzieller Geschäftsideen bis hin zu deren Weiterentwicklung.

Dazu gehören auch Angebote zur personellen Erweiterung von Gründungsteams, zur Erschließung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zur Vermittlung gründungsrelevanten Fachwissens.

Ergänzt wird die Förderung durch eine kontinuierliche Beratung und Begleitung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk. Dieses ermöglicht einen interdisziplinären Erfahrungsaustausch, fördert Soft Skills, Kreativität und Erfinderinnengeist und unterstützt den Aufbau von Mentoring-Programmen sowie gezielte Vernetzungsaktivitäten.

Förderhöhe:
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann nur bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks (Unterstützungsmaßnahmen und Angebote) in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können. Gefördert werden zudem Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien. Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Gründerinnen und dem Immatrikulationsstatus der Frauen:
– Studentinnen im Direktstudium: 1 000 Euro pro Monat.
– Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2 000 Euro pro Monat.
– Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2 500 Euro pro Monat.
– Promovierte Gründerinnen: 3 000 Euro pro Monat.
– Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 Euro pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag gewährt.
In dem personengebundenen Stipendium sind alle etwaigen Sozialversicherungskosten enthalten. Die Gründerinnen sind für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich.

Sachausgaben zur Erfüllung des Zuwendungszwecks können insgesamt mit bis zu 2 000 Euro pro Gründerin pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.

Förderdauer:
Der Förderzeitraum für die geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen beträgt grundsätzlich jeweils ein Jahr.Auf Antrag des Zuwendungsempfängers kann das Stipendium einer Gründerin einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, sofern sie während der Projektlaufzeit ein Kind bekommt.

Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die Beratungsangebote für Gründerinnen etabliert haben oder deren Aufbau planen und genannten Gründerinnen Stipendiatinnenverträge abschließen.

Die antragstellenden Einrichtungen müssen in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
– Vorhandensein einer zentralen Anlaufstelle für Gründungsinteressierte
– Spezifische Beratungsangebote für Gründerinnen (spätestens ab Laufzeitbeginn)
– Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung
– Aktive Netzwerkarbeit mit Mentorinnen (in Ausnahmefällen können auch Mentoren zugelassen werden), Unterneh- merinnen und Alumnae sowie anderen gründungsrelevanten Organisationen

Unterlagen:
Die Unterlagen zur Antragsstellung stehen Ihnen auf der unten angegebenen Webseite zur Verfügung.

Antragsfristen:
Förderanträge können bis zum 30. September 2027 gestellt werden

Hinweise:

Das Programm und weiterführende Informationen finden Sie Hier.