Beihilfen aus dem Bischofsfonds für schwangere Frauen

Vor mehr als 30 Jahren hat der Bischof von Trier einen Fonds gegründet, aus dem schwangere Frauen in Notsituationen schnelle Hilfe gewährt werden kann.
Diese Hilfe soll alle betroffenen Frauen erreichen können, unabhängig davon, welche Beratungsstelle sie zuerst aufgesucht haben.

Wer fördert: Fonds des Bischöflichen Generalvikariat Trier

Laufzeit: kurz-, mittel- und längerfristige Hilfe (situationsabhängig)

Ansprechpartner

Diözesan-Caritasverband Trier e. V.
Sichelstr. 10
54290 Trier
Telefon: +49 651 9493-0
E-Mail: info@caritas-trier.de
Webseite: http://www.caritas-trier.de

Wer wird gefördert: Ratsuchende Frauen/ Paare, die in Verbindung mit einer Schwangerschaft und/ oder Geburt finanzielle Hilfe benötigen.

Was wird gefördert: Hilfen zu notwendigen Anschaffungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt und Beihilfen zu Babynahrung.

Förderhöhe: Die Hilfen richten sich nach der konkreten Bedarfslage und finanziellen Situation der ratsuchenden Frau.

Förderdauer: Die Förderdauer richtet sich nach der individuellen Notsituation.

Unterlagen: Glaubhaftmachen der individuellen sozialen und wirtschaftlichen Notsituation, Hilfsbedürftigkeit

Antragsfristen: Anträge auf Beihilfen können während der Schwangerschaft, in Ausnahmesituationen bis vier Wochen nach der Geburt gestellt werden.

Hinweise:

Die Hilfen werden von den katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen des Caritasverbandes oder des Sozialdienst kath. Frauen vermittelt.

Weitere Hinweise finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

- www.caritas.de

- www.caritas-rheinland- pfalz.de

- Beihilfen aus dem Bischofsfonds für schwangere Frauen