Bundesprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)<br> Europäischer Sozialfonds (ESF)der Europäischen Union

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: (0 61 96) 9 08-800
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de
Webseite: https://www.bafa.de

Was wird gefördert:

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer). Rabatte und Nachlässe, die vor oder nach der Beratung gewährt werden, müssen dem BAFA mitgeteilt werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Zuschüsse von privaten Dritten dürfen 10 Prozent der Beratungskosten nicht überschreiten. Darlehen durch die Beraterin oder den Berater werden nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert. Die Zahlung der Beratungskosten darf auch nicht aus Mitteln oder Rechtsgeschäften mit der Beraterin oder dem Berater oder mit ihr/ihm in Verbindung stehender Dritter geleistet werden.

Förderhöhe: Innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer der Richtlinien kann ein Unternehmen mehrere Beratungen gefördert bekommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen sind und sich die Thematiken eindeutig voneinander unterscheiden. Die nachfolgende Beratung darf mit der vorhergehenden Beratung inhaltlich nicht in Zusammenhang stehen oder die Schlussfolgerungen aus der ersten Beratung zum Gegenstand haben. Liegt eine thematische Trennung vor, können mehrere Beratungen so oft bezuschusst werden, wie die einzelnen Zuschussbeträge der geförderten Beratungen in der Summe den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

Unterlagen:

Der elektronische Antrag besteht aus

• dem elektronisch generierten Antragsformular,
• dem hochgeladenem Beratungsbericht,
• der hochgeladenen Beraterrechnung,
• dem hochgeladenem Kontoauszug als Zahlungsnachweis und
• den bereits erhaltenen "De-minimis" Bescheinigungen des Antragstellers.

Hinweise:

Die Antragstellung und Antragsabwicklung ist nur elektronisch möglich.
Den Flyer mit detaillierten Informationen zur Antragsstellung finden Sie Hier.

Weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie Hier.