Förderung von Vorhaben im Bereich der Hilfe zur Selbsthilfe im Gesundheitswesen

Die Selbsthilfearbeit hat große Bedeutung im Netz der sozialen und gesundheitlichen Versorgung und wird oft als vierte Säule im Gesundheitswesen bezeichnet. Die Begegnungen auf Augenhöhe, machen die Unterstützung von Betroffenen für Betroffene so wertvoll. Die Landesregierung unterstützt daher die zahlreichen Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Selbsthilfegruppen sowohl ideell als auch finanziell.

In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung und Stärkung regionaler Strukturen der Gesundheitsförderung ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden Auf- und Ausbau eines funktionierenden Netzes im Selbsthilfebereich mit funktionstüchtigen und qualitätsorientierten Kontakt- und Informationsstellen unterstützt und gefördert, ebenso wie regionale und überregionale gesundheitsfördernde Projekte und Initiativen, wie Gesundheitskonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
 

Wer fördert: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 20 27
E-Mail: poststelle@mastd.rlp.de
Webseite: http://www.mastd.rlp.de

Wer wird gefördert: Grundsätzlich alle Selbsthilfeorganisationen, die sich als eingetragener Verein organisiert haben. Lose Selbsthilfegruppierungen können ebenfalls Zuschüsse beantragen, allerdings nur, wenn ein Selbsthilfegruppenmitglied bei Antragsstellung mit Vertretungsvollmacht (rechtsgültige Unterschrift aller Gruppenmitglieder) versehen ist und ein Konto auf den Namen der Selbsthilfegruppe eröffnet wurde. Die Verfügungsberechtigung über dieses Konto sollte grundsätzlich nur möglich sein mit den Unterschriften zweier zu benennender Selbsthilfegruppenmitglieder. Die Angabe von Privatkonten ist nicht möglich.

Wie wird gefördert: Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung, in geeigneten Fällen Anteils- bzw. Festbetragsfinanzierung

Was wird gefördert: Förderungsfähige Projekte sind:
- Seminare
- Vorträge
- Multiplikatorenveranstaltungen sowie
- Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Darüber hinaus werden auch Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit
- wie Informationsveranstaltungen,
- Tag der offenen Tür,
- Broschüren und Sonderveranstaltungen zu Jubiläen gefördert.

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auch Erstausstattungen neuer Projekte (Computer, Telefax, etc.) mittels einer Anschubfinanzierung zu bezuschussen.

Zuschussfähige Ausgaben sind weiter:
- Ausgaben für Referentinnen und Referenten (Honorare, Reisekosten entsprechend dem Landesreisekostengesetz)
- Ausgaben für die Kinderbetreuung (Qualifizierung ist nachzuweisen)
- persönliche Ausgaben wie Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden nur anteilig als zuschussfähige Ausgaben anerkannt
- nachweisbare sächliche Ausgaben wie Raummiete (keine eigenen Räume), Einladungen sowie Ausgaben für Porto und Telefon (jeweils Einzelnachweise).

Grundsätzlich nicht zuschussfähige Ausgaben sind laufende Ausgaben der vereinsinternen bzw. organisationsinternen Arbeit. Hierunter fallen insbesondere Ausgaben für Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, laufende Publikationen (wie Vereinszeitschriften), Miete, Strom, Wasser, Heizung, Telefon und für Porto. Insbesondere Personalkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (gleich ob ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig) der Selbsthilfeorganisation sind nicht zuschussfähig, auch nicht wenn sie für ein gesondertes Projekt tätig werden. Personalkosten für eigene Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit auch nicht als Eigenmittel in die Finanzierung eingebracht werden.

Förderhöhe: Bei der Bezuschussung einzelner Projekte muss grundsätzlich ein Eigenanteil (Eigenmittel + Mittel Dritter) von mindestens 50 % aufgebracht werden.

Unterlagen: Formloser Antrag mit Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Projektskizze, aus der Zielsetzung, Zeitrahmen und Durchführungsort ersichtlich sind.

Antragsfristen: Die Antragstellung muss vor dem Beginn der Maßnahme liegen.

Hinweise:

Weitere Hinweise unter:
www.mwg.rlp.de