Härtefonds der Deutschen Krebshilfe

Die Deutsche Krebshilfe unterhält einen Härtefonds, um unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Krebspatientinnen und Krebspatienten sowie deren Familien kurzfristig zu helfen.

Wer fördert: Deutsche Krebshilfe e. V.

Laufzeit: in der Regel einmalig

Ansprechpartner

Deutsche Krebshilfe e.V. - Härtefonds
Buschstraße 32
53113 Bonn
Telefon: 0228/72990-94
E-Mail: haertefonds@krebshilfe.de
Webseite: https://www.krebshilfe.de/

Wer wird gefördert: In finanzielle Schwierigkeiten geratene Krebspatientinnen und Krebspatienten sowie deren Familien

Wie wird gefördert: finanzielle Zuwendung

Was wird gefördert: Der Härtefonds kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn ein berufstätiges Familienmitglied aufgrund einer Krebserkrankung zeitweise statt eines vollen Gehaltes nur Krankengeld erhält.

Förderhöhe: Die Zuwendungen liegen je nach Bedürftigkeit zwischen 350€ und 800€.

Förderdauer: einmalig

Voraussetzungen: Die in der Höhe begrenzte Zuwendung ist an bestimmte Familieneinkommensgrenzen gebunden und kommen Menschen zugute, die von keiner anderen Stelle eine Hilfe erwarten können, d.h. alle Anspruchsvoraussetzungen gegen die Kostenträger (Krankenkasse, Sozialhilfe u. ä.) ausgeschöpft sind.

Unterlagen: Die erforderlichen Nachweise und Auskünfte sind im einzelnen:

1.) Zeitnahe ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung.

2.) Selbstauskunft über familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse.

Diese notwendige Selbstauskunft umfasst:
- Angaben zur Person und zum Familienstand des Antragstellers:
Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, Familienstand (zusätzliche Angaben sind erforderlich, wenn der Antrag für ein erkranktes Familienmitglied gestellt wird).
- Angaben zu dem monatlichen Nettoeinkommen.
- Angaben zu den festen monatlichen Ausgaben.

Hinweise:

Die Leistungen aus dem Härtefonds stellen einmalige Leistungen dar und werden nur auf Antrag gewährt. Es kann kein Rechtsanspruch auf diese Mittel geltend gemacht werden.

Das Antragsformular sowie das Merkblatt und ein Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie Hier.