Lehrbeauftragtenprogramm "Mary Somerville" an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Das Mary Somerville-Lehrauftragsprogramm unterstützt Frauen auf dem Weg zur Lehre an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Das Programm hat zum Ziel, die Chancen qualifizierter Hochschulabsolventinnen auf eine Fachhochschulprofessur dadurch zu erhöhen, dass frühzeitig Lehrerfahrung und Kontakte zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften erworben werden.

Wer fördert: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland- Pfalz

Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
Webseite: https://mwg.rlp.de

Wer wird gefördert: Nachwuchswissenschaftlerinnen an Fachhochschulen

Wie wird gefördert: Bereitstellung von Lehrauftragsmitteln

Was wird gefördert: Semesterweise Vergabe von Lehrauftragsmitteln für bis zu 4 Semesterwochenstunden pro Einzelfall

Förderdauer: Die Höchstförderdauer beträgt 2 Jahre.

Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 HochSchG)
- Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, Ausbildung oder entsprechende hochschuldidaktische Weiterbildung nachgewiesen wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 HochSchG)
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (nachzuweisen i. d. R. durch eine qualifizierte Promotion) oder eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs. Es muss deutlich erkennbar sein, dass die für eine HAW-Professur noch fehlende Qualifikation in überschaubarer Zeit nachgeholt sein wird (die Promotion sollte begonnen sein).
- Für den künstlerischen Bereich können Ausnahmen in Anlehnung an § 49 Abs. 4 HochSchG zugelassen werden. Es sollte noch kein Lehrauftrag an der antragstellenden Hochschule für angewandte Wissenschaften wahrgenommen worden sein.
- Votum der Gleichstellungsbeauftragten

Unterlagen: Bei Antragstellung seitens der Fachbereiche muss die Nennung des Lehrgebietes und des beabsichtigten Umfangs des Lehrauftrags erfolgen.
Weiter muss ein aktueller Lebenslauf der zukünftigen Lehrbeauftragten beigefügt sein.

Antragsfristen: Stichtage für die Antragsstellung der jeweiligen Hochschule sind der 1. März und der 1. September.

Hinweise:

Das Angebot und weitere Informationen unter:
www.mwg.rlp.de