Lehrbeauftragtenprogramm "Mary Somerville" an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Das Mary Somerville-Lehrauftragsprogramm unterstützt Frauen auf dem Weg zur Lehre an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Das Programm hat zum Ziel, die Chancen qualifizierter Hochschulabsolventinnen auf eine Fachhochschulprofessur dadurch zu erhöhen, dass frühzeitig Lehrerfahrung und Kontakte zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften erworben werden.

Wer fördert: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland- Pfalz

Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon: 06131
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
Webseite: https://mwg.rlp.de

Wer wird gefördert: Nachwuchswissenschaftlerinnen an Fachhochschulen

Wie wird gefördert: Bereitstellung von Lehrauftragsmitteln

Was wird gefördert: Semesterweise Vergabe von Lehrauftragsmitteln für bis zu 4 Semesterwochenstunden pro Einzelfall

Förderdauer: Die Höchstförderdauer beträgt 2 Jahre.

Voraussetzungen: Seitens der Lehrbeauftragten:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule.
- Eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (nachzuweisen in der Regel durch eine qualifizierte Promotion) oder eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs. Es muss erkennbar sein, dass die für eine Fachhochschulprofessur noch fehlenden Qualifikationen in überschaubarer Zeit nachgeholt sein werden.
- (Für den künstlerischen Bereich können Ausnahmen in Anlehnung an § 49 Abs. 4 HSchG zugelassen werden.)
- Es sollte noch kein Lehrauftrag an der antragstellenden Fachhochschule wahrgenommen worden sein.

Seitens der Fachhochschule:
Der Frauenanteil bei den Lehrbeauftragten muss sich durch die Maßnahme erhöhen. Daher ist unter Angabe der Vergleichsdaten von den Fachbereichen auszuführen, inwieweit dies gegenüber den beiden vorangegangenen Semestern der Fall sein wird.
Die semesterweise Vergabe der notwendigen Lehrauftragsmittel für bis zu sechs Semesterwochenstunden pro Einzelfall erfolgt auf Antrag der jeweiligen Fachhochschule unter Beifügung eines Lebenslaufs der Bewerberin durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Die Frauenbeauftragten sind bei der Antragstellung zu beteiligen.

Unterlagen: Bei Antragstellung seitens der Fachbereiche muss die Nennung des Lehrgebietes und des beabsichtigten Umfangs des Lehrauftrags erfolgen.
Weiter muss ein aktueller Lebenslauf der zukünftigen Lehrbeauftragten beigefügt sein.

Antragsfristen: Stichtage für die Antragsstellung der jeweiligen Hochschule sind der 1. März und der 1. September.

Hinweise:

Weitere Informationen unter:
www.mwg.rlp.de