Freie Förderung durch die Agentur für Arbeit

Eine Freie Förderung ist ein besonderes Unterstützungsangebot Ihres Jobcenters. Sie können es bekommen, wenn Sie trotz unserer bisherigen Unterstützung oder Maßnahmen keine Stelle finden konnten und zusätzliche Hilfe benötigen.

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wie wird gefördert: Zuschuss

Was wird gefördert: einzelne individuelle Maßnahmen oder Projekte

Förderhöhe: Durch die Freie Förderung haben die Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, maximal 10 % der auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einzusetzen, um die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen zu erweitern. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Anträge müssen beim jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Voraussetzungen: Sie müssen Kundin oder Kunde des Jobcenters sein, also Bürgergeld erhalten, damit Sie prinzipiell die Chance auf eine Freie Förderung haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig mit Bürgergeld sichern oder Ihr Einkommen damit ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Zudem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet: Sie sind nicht durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft eingeschränkt und können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.

Hinweise:

Weitere Hinweise finden Sie Hier.