Staatspreis und Förderpreis für das Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz

Mit dem Wettbewerb soll die kulturelle Entwicklung des Handwerks in Rheinland-Pfalz angeregt und gefördert werden. Der Wandlungsprozeß in Wirtschaft und Technik erfordert Anpassung und zeitgemäße Ausdrucksformen. Gemäß der Tradition und der geschichtlichen Bedeutung des Handwerks sollen Leistungen ausgezeichnet werden, die zukunftsweisende neue Ideen erkennen lassen und nach heute gültigen Gesichtspunkten material- und funktionsentsprechend ausgeführt sind. Stilnachahmungen können daher nicht bewertet werden. Demzufolge werden nur Arbeiten ausgezeichnet, die bezüglich der Formgestaltung und der Qualität der handwerklichen Ausführung weit über dem Durchschnitt liegen.

Wer fördert: Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Handwerkskammern des Landes Rheinland-Pfalz

Laufzeit: Die Preise werden alle 3 Jahre vergeben.

Ansprechpartner

Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammern Rheinland -Pfalz
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 9992-100
Telefax: +49 6131 9992-783
E-Mail: forum@hwk.de
Webseite: http://www.formdesign.de

Wer wird gefördert: Zur Teilnahme am Wettbewerb ist jede/r Kunsthandwerker/in berechtigt, der/die das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Lande Rheinland-Pfalz mit seinem/ihrem Betrieb in die Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe bei der für ihn/sie zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist oder hier als Arbeitnehmer/in in einem eingetragenen Handwerksbetrieb oder in einem Betrieb, der ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreibt beschäftigt ist.

Wie wird gefördert: Staatspreis des Ministerpräsidenten und Förderpreise der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz

Was wird gefördert: Es werden Arbeiten gefördert, die bezüglich der Formgestaltung und der Qualität der handwerklichen Ausführung weit über dem Durchschnitt liegen.
Die Preisverleihung ist mit einer Ausstellung verbunden.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury.

Förderhöhe: Der Staatspreis wird in Form einer Urkunde des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.
Mit dem Staatspreis ist eine Geldzuwendung von insgesamt 15.000 EURO verbunden.
Der Preis soll geteilt werden.

Voraussetzungen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die zum Wettbewerb gestellten Arbeiten selbst entworfen und ausgeführt haben. Arbeiten, die üblicherweise nur unter fremder Mithilfe angefertigt werden können, muss der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin maßgeblich beeinflußt haben. In diesem Falle hat er die Personen zu benennen, die die Mithilfe geleistet haben.

Die Teilnehmer/innen müssen sich mit mindestens drei bis höchstens sieben Stücken an dem Wettbewerb beteiligen, damit die Jury in der Lage ist, die Leistung einzuordnen und zu würdigen.

Hinweise:

Der letzte Preis wurde 2022 verliehen.

Das Angebot und weitere Informationen erhalten Sie Hier.