Förderung durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.

Der Verein verwaltet die Zuschlagerlöse, die ihm aus dem Verkauf der jährlich vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Sonderpostwertzeichen "Für die Jugend" zufließen.
Die Stiftung hat die Aufgabe, mit diesen Mitteln Maßnahmen zum Wohle junger Menschen in Deutschland zu fördern. Im Rahmen dieser Aufgaben kann der Verein auf allen Gebieten der Jugendhilfe tätig werden. Er führt keine eigenen Maßnahmen durch. Er fördert ausschließlich Projekte, Programme und Experimente, die insbesondere von den freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.

Wer fördert: Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.

Ansprechpartner

Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
Telefon: +49(0)228/95958-10
Telefax: +49(0)228/95958-20
E-Mail: info@jugendmarke.de
Webseite: http://www.jugendmarke.de

Wer wird gefördert: Freie Träger der Jugendhilfe

Wie wird gefördert: Zuwendung

Was wird gefördert:

- Förderung von Projekten, Programmen und Experimenten

- wissenschaftliche Praxisforschung

- Baumaßnahmen

Förderdauer: Projektförderung, Programme und Experimente sowie wissenschaftliche Praxisforschung - nicht länger als zwei Jahre

Unterlagen: Anträge an die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. sind unter Verwendung des von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. herausgegebenen Antragsvordruckes zu stellen.

Antragsfristen: Die aktuelle Antragsfrist entnehmen Sie der Webseite.

Hinweise:

Die Förderichtlinie können Sie Hier einsehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie Hier.