Förderung durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.

Seit 1965 verwaltet die Stiftung Deutsche Jugendmarke unter dem Vorsitz der für Jugend zuständigen Bundesministerin oder des Bundesministers die Zuschlagerlöse, aus dem Verkauf der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Plusmarken „Für die Jugend“. Damit werden Vorhaben anerkannter freier und öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Die Förderschwerpunkte liegen auf Vorhaben, die einen innovativen und zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen. Zuschüsse werden in drei Kategorien vergeben: Für innovative Projekte, für Bauvorhaben und für Praxisforschungsprojekte. Der Verein fördert ausschließlich Projekte, Programme und Experimente, die insbesondere von den freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.

Wer fördert: Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.

Ansprechpartner

Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
Telefon: +49(0)228/95958-10
Telefax: +49(0)228/95958-20
E-Mail: info@jugendmarke.de
Webseite: http://www.jugendmarke.de

Wer wird gefördert: Freie Träger der Jugendhilfe

Wie wird gefördert: Zuwendung

Was wird gefördert:

- Förderung von Projekten, Programmen und Experimenten

- wissenschaftliche Praxisforschung

- Baumaßnahmen

Förderhöhe: Die Fördersumme ist auf bis zu 200.000 Euro begrenzt. Für Baumaßnahmen werden zinslose Darlehen gewährt.

Förderdauer: Projektförderung, Programme und Experimente sowie wissenschaftliche Praxisforschung - nicht länger als zwei Jahre

Unterlagen: Anträge an die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. sind unter Verwendung des von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. herausgegebenen Antragsvordruckes zu stellen.

Antragsfristen: Die aktuelle Antragsfrist entnehmen Sie der Webseite.

Hinweise:

Die Förderichtlinie können Sie Hier einsehen.

Das Angebot und weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie Hier.