Förderung durch die Otto Benecke Stiftung

Im Rahmen des Förderprogramms „Garantiefonds-Hochschulbereich“ hat die Otto Benecke Stiftung e.V. seit 1965 Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Fortsetzung und Ergänzung ihrer Ausbildung in Deutschland unterstützt. Das Programm richtet sich an junge Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen, sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten und eine akademische Laufbahn anstreben und die als Flüchtlinge, jüdische Immigranten oder Spätaussiedler bzw. deren Angehörige in Deutschland leben.

Wer fördert: Otto Benecke Stiftung e.V., Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ansprechpartner

Otto Benecke Stiftung e.V. - Bildungsförderung - Geschäftsstelle
Kennedyallee 105 - 107
53175 Bonn
Telefon: 0228 8163-0
Telefax: 0228 8163-400
E-Mail: post@obs-ev.de
Webseite: https://www.obs-ev.de/

Wer wird gefördert: Wir entwickeln Integrationsprogramme und Qualifizierungsangebote, insbesondere in den Bereichen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Eltern- und Jugendarbeit, in enger Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen. Wir unterstützen akademisch orientierte Zugewanderte, damit sie ein Studium beginnen bzw. fortsetzen können. Wir beraten bezüglich der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und helfen, diese in eine adäquate Beschäftigung umzusetzen. Wir eröffnen jungen Menschen mit Migrationsgeschichte Perspektiven in Gesellschaft und Beruf. Wir vernetzen Zugewanderte, Unternehmer*innen mit und ohne Migrationshintergrund und Arbeitsmarktakteure vor Ort, um sie für die duale Berufsausbildung zu gewinnen. Wir führen Projekte durch, die die gesellschaftliche Akzeptanz von Zuwanderung fördern, Fremdenfeindlichkeit abbauen und Radikalisierung vorbeugen. Wir qualifizieren junge Menschen in mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich für Themen deutscher Minderheiten engagieren.

Wie wird gefördert: Individualförderung

Was wird gefördert: Die Beihilfen können folgende Leistungen umfassen: • Kurskosten • Lernmittelpauschale • Eingliederungspauschale • Fahrtkosten • Zuschuss zum Lebensunterhalt • Zuschuss zu den Unterkunftskosten • Kosten der Krankenversicherung • Sonderbedarf wie Übersetzungs-, Anerkennungs- und Beglaubigungskosten • Nachhilfeunterricht. Wichtiger Hinweis: Der Leistungsumfang ist abhängig von der Fördermaßnahme und den individuellen Verhältnissen!

Förderdauer: Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Zeiten, in denen entsprechende Hilfen zur sprachlichen Eingliederung von anderen Leistungsträgern, z.B. Integrationskurse des BAMF erbracht wurden, sind auf die Förderzeit anzurechnen. Unabhängig davon endet die Förderung spätestens 60 Monate nach der Einreise.

Hinweise:

Weiterführende Informationen finden Sie Hier