Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Wer fördert: Kulturstiftung des Bundes

Ansprechpartner

Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
6110 Halle (Saale)
Telefon: +49 (0)345/ 29 97 - 0
Telefax: +49 (0)345/ 29 97 - 333
E-Mail: info@kulturstiftung-bund.de
Webseite: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de

Wer wird gefördert: Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.

Wie wird gefördert: Projektförderung

Was wird gefördert: Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben.Neben der Förderung von Projekten Dritter entwickelt die Kulturstiftung des Bundes durch ihren Vorstand eigene Programme zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, die nicht Gegenstand der Juryentscheidung sind. In manchen Programmen gibt es antragsoffene Fonds.

Förderhöhe: 50.000 €, davon sollte mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein.

Voraussetzungen: Als Projekt im »internationalen Kontext« stuft die Kulturstiftung des Bundes in der Regel solche Vorhaben ein, die in Kooperation mit zumindest einem Träger durchgeführt werden, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat, oder für die die Durchführung von zumindest einer Teilveranstaltung außerhalb des deutschen Staatsgebietes wesentlich ist, oder die unter schwerpunktmäßiger Mitwirkung von Kulturschaffenden aus 2/2 verschiedenen Staaten zustande kommen, oder für deren Vorbereitung und Recherche internationale Zusammenarbeit notwendig ist oder die eine Vielzahl von Mitwirkenden oder Teilvorhaben vernetzen oder die Beteiligung international herausragender Institutionen erfordern.

Unterlagen: Für die Förderanträge stellt die Kulturstiftung des Bundes auf ihrer Website Online-Formulare bereit.

Antragsfristen: Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Jury tritt regelmäßig zweimal im Jahr zusammen. Förderanträge, die später als bis zum 31.1. oder 31.7. (Eingang des Online-Formulars) eingehen, können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden. Fällt der Einsendeschluss auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ende des darauffolgenden Werktags. Die Termine der jeweiligen Jurysitzungen werden auf der Website der Stiftung rechtzeitig bekannt gegeben.

Hinweise:

Online Beratungen zur Projektförderung werden angeboten. Diese und weitere Informationen finden Sie Hier.