Förderung durch die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften

Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften vergibt ausschließlich Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Werke. Sie fördert das Buch, das für die Geisteswissenschaften noch immer mit Abstand wichtigste Arbeitsinstrument. Besondere Aufmerksamkeit schenkt die Stiftung dem Druck von Dissertationen und Habilitationsschriften und damit dem wissenschaftlichen Nachwuchs.


Der Zweck der Stiftung ist weit gefasst. Laut Satzung kann sie der "Förderung und Pflege der Geisteswissenschaften sowie der Dichtung, Musik und bildenden Kunst (dienen). [...] Dabei soll weniger spezielle Gelehrsamkeit im Einzelnen gefördert werden, als vielmehr die humanistische Grundlage der Wissenschaften und Künste in Betracht gezogen werden." So hat die Stiftung in den ersten Jahren zum Beispiel auch den Ankauf zweier mittelalterlicher Altarflügel für das Ulmer Museum finanziert. Sie hat u. a. Grabungen des Deutschen Archäologischen Instituts in Athen unterstützt sowie den Erwerb einer Original Shakespeare-Ausgabe für die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart ermöglicht. Nach einigen Jahren konzentrierte sie ihre Förderung ausschließlich auf den Druck wissenschaftlicher Werke und fördert damit vor allem Nachwuchswissenschaftler.

Wer fördert: Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften

Ansprechpartner

Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften
Schusterstr. 46-48
55116 Mainz
Telefon: +49 (0)6131 / 27 50 820
Telefax: +49 (0)6131 / 27 50 811
E-Mail: andrea.epperlein@bifonds.de
Webseite: http://www.boehringer-geisteswissenschaften.de

Wie wird gefördert: Druckkostenzuschuss

Was wird gefördert: Die Stiftung vergibt ausschließlich Zuschüsse für den Druck wissenschaftlicher Werke, die den Geisteswissenschaften zuzurechnen sind. Arbeiten, für die ein Druckkostenzuschuss beantragt wird, sollten darüber hinaus im weitesten Sinne dem deutschsprachigen Kulturkreis verbunden sein – sei es, dass der Autor dort lebt, der behandelte Gegenstand in diesen Bereich fällt oder dass der Band in einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Verlag erscheint. Die Veröffentlichung von Dissertationen fördert die Stiftung nur, wenn alle Gutachter die Arbeit mit summa cum laude (opus eximium) oder mindestens magna cum laude (opus valde laudabile, 2,0) bewertet haben. Den Druck von Tagungs- und Sammelbänden sowie Festschriften unterstützt sie nur, wenn diese ein geschlossenes Thema behandeln und neue Erkenntnisse veröffentlichen. Rechtswissenschaftliche Arbeiten fördert die Stiftung nur, wenn sie den Geisteswissenschaften zuzuordnen sind und es sich nicht zum Beispiel um reine Rechtsvergleiche oder Kommentare handelt.

Förderhöhe: Die Zuwendungen der Stiftung betragen von EUR 500 bis EUR 10.000, die meisten liegen zwischen EUR 1.000 und EUR 3.000.

Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften erwartet, dass sich Autoren oder Herausgeber in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen.

Unterlagen: Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie der unten aufgeführten Webseite.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.