Förderprogramm "go-digital"

Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es wichtig, die Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg fest im Unternehmen
zu etablieren. Das stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk vor eine große Herausforderung. Hier fehlen in der Regel die erforderlichen Kapazitäten, um entsprechende Aktivitäten zielgerichtet, erfolgreich und rechtzeitig durchzuführen.

Hier setzt das etablierte Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. Für go-digital autorisierte Beratungsunternehmen begleiten KMU und Handwerk von der Analyse bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ansprechpartner

EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon: 030 97003-333
E-Mail: go-digital@euronorm.de
Webseite: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html

Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

Wie wird gefördert: Finanzielle Förderung von Beratungsleistungen

Was wird gefördert: Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

- Digitalisierte Geschäftsprozesse

- Digitale Markterschließung

- IT-Sicherheit

Die Module können miteinander kombiniert werden, dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten.

Förderhöhe: Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Voraussetzungen:

• weniger als 100 Mitarbeiter

• Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €

• Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

• Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Hinweise:

Nähere Informationen finden Sie hier: Go-digital