Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen

Die Wiedereinstiegsstipendien sind ein wirksames Instrument zur Wiedereingliederung und Weiterqualifizierung von Wissenschaftlerinnen, indem sie im Anschluss an eine Familien- oder Betreuungsphase oder auch qualifizierte Berufstätigkeit einen Wiedereinstieg ermöglichen, um eine bereits begonnene wissenschaftliche Arbeit zum Abschluss zu bringen. 

Wiedereinstiegsstipendien stehen auch Frauen zur Verfügung, die im Anschluss an ihr wissenschaftliches Hochschulstudium zunächst eine mehrjährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs erworben haben und jetzt die Promotion nachholen wollen, um sich für eine Fachhochschulprofessur zu qualifizieren. Dabei bietet sich eine Kombination mit dem Lehrbeauftragtenprogramm „Mary Somerville" an.

 

Die Hochschulen des Landes vergeben die Lehraufträge und sind die erste Anlaufstelle für die Wiedereinstiegsstipendien. Die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen helfen bei der Antragsstellung. 

 

Wer fördert: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wer wird gefördert: Wissenschaftlerinnen

Förderhöhe: Das Stipendium beträgt 1.000 Euro, wenn die Promotion angestrebt wird, und 1.300 Euro bei der Qualifizierung für eine Professur. Zusätzlich werden Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder, 250 Euro für drei und 300 Euro ab vier Kindern und mehr gewährt.

Förderdauer: ein Jahr oder Teilzeitstipendium zwei Jahre

Voraussetzungen: Hochschulabschluss bzw. Promotion mit überdurchschnittlichem Ergebnis, Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen mindestens fünfjähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums, Wiedereinstieg durch die Fortsetzung oder Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojekts an einer rheinland-pfälzischen Hochschule mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur bzw. dem Abschluss der Promotion.

Unterlagen: Informationen zu Unterlagen und Antragsfristen erhalten Sie von dem Gleichstellungsbüro Ihrer Hochschule.

Antragsfristen: Stichtage für die Antragstellung sind der 1. Februar und der 1. August eines jeden Jahres.

Hinweise:

Nähere Informationen unter: Wiedereinstiegsstipendien