Amadeu Antonio Stiftung

Das Ziel der Stiftung ist es, eine zivile Gesellschaft zu fördern, die antidemokratischen Tendenzen entschieden entgegentritt. Dafür unterstützt sie Projekte und Initiativen, die sich für eine demokratische Zivilgesellschaft engagieren, für Minderheitenschutz und die Menschenrechte eintreten und sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzen.Gefördert werden Projekte vor allem auch im ländlichen Bereich oder dort, wo es Lücken staatlichen Handelns gibt. Besonderes Interesse hat die Stiftung an der Förderung von Initiativen und Projekten, die auf anderem Wege wenig Chancen auf finanzielle Unterstützung haben.

Wer fördert: Amadeu Antonio Stiftung

Laufzeit: je nach Förderumfang oder Förderaufruf

Ansprechpartner

Amadeu Antonio Stiftung
Novalisstraße 12
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 240 886 10
Telefax: +49 (0)30 240 886 22
E-Mail: info@amadeu-antonio-stiftung.de
Webseite: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/

Wer wird gefördert: Grundsätzlich können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Amadeu Antonio Stiftung beantragen. Dazu zählen: Eingetragene Vereine (e.V.), Kommunen und Verwaltungen, Kommunale Jugendeinrichtungen, Religionsgemeinden, Schulen, Bürgerstiftungen, Integrationsbeauftragte

Wie wird gefördert: Zur Beantragung gehören: Reisekosten, Sachmittel, Honorare, anteilige Personalkosten (bis zu 50% Arbeitgeber/-innen-Brutto), Versicherungen z.B. Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Was wird gefördert: Es werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten unterstützt, welche konkrete lokale Herausforderungen bearbeiten, diskriminierungssensible Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen und fördern, menschenrechtsorientiert arbeiten, lokale und überregionale Netzwerke aufbauen oder vertiefen und verschiedene Altersgruppen ansprechen (Schule, Übergang Schule – Beruf, Arbeitswelt), und Projekte die zur Selbstorganisationen von Personen dienen, die von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus betroffen sind.

Förderhöhe: bis zu 5.000 €

Förderdauer: einmalige Zahlung, die Stiftung hat zum Ziel Projekte und Initiativen über einen längeren Zeitraum zu begleiten

Voraussetzungen: Antragsstellende müssen ihre Gemeinnützigkeit und einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan vorweisen. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben.

Hinweise:

Zur Beantragung einer Förderung finden Sie weitere Informationen und die benötigten Unterlagen Hier.

 

Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen bis zu 2.500 Euro zu einer Bearbeitungszeit von ca. 8-10 Wochen kommen kann, bei Anträgen über 2.500 Euro mindestens 3 Monate.

Weitere Informationen finden Sie Hier.