Ergebnisse von RIGG

Durch das Interventionsprojekt ist vieles in Bewegung gekommen. Es gibt deutlich mehr fachlichen Austausch und eine verbesserte Kommunikation und Kooperation zwischen den Institutionen und Personen, die bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen tätig werden. Bestehende Lücken im Hilfesystem konnten herausgearbeitet, Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt und zusätzliche Hilfeangebote eingerichtet werden. Und es zeigt sich, dass misshandelte Frauen von einem besseren Verständnis für ihre Situation profitieren.

Veränderungen im Polizeibereich

Die Rolle der Polizei bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen hat sich erheblich verändert. Während sie früher bei den sogenannten „Familienstreitigkeiten" primär als Streitschlichter auftrat, wird nun nach dem neuen Rollenverständnis: „Ermitteln und helfen, statt nur zu schlichten" gehandelt. 

Begriffsdefinition von Gewalt in engen sozialen Beziehungen 

Auf Empfehlung der Fachgruppe "Polizeiliche Intervention" wurde folgende Definition von Gewalt in engen sozialen Beziehungen als verbindlich für die Polizei beschlossen:  

Gewalt in engen sozialen Beziehungen bedeutet 

  • eine Handlung oder zusammenhängende, fortgesetzte und wiederholte Handlungen
  • in einer ehemaligen oder gegenwärtigen ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  • in einer ehemaligen oder gegenwärtigen, nicht auf eine Lebensgemeinschaft angelegten sonstigen engen partnerschaftlichen Beziehung,
  • die eine strafrechtlich sanktionierte Verletzung der physischen oder psychischen Integrität der Partnerin oder des Partners, insbesondere von Leib, Leben, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit und sexueller Selbstbestimmung bewirkt oder zu bewirken droht. 

Leitfäden für Polizeibeamtinnen und -beamte

Von der Fachgruppe wurde ein umfassender "Handlungsleitfaden für Polizeibeamtinnen und -beamte zum Umgang mit Fällen der Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)" erarbeitet.

Der Handlungsleitfaden informiert und sensibilisiert gegenüber „Gewalt in engen sozialen Beziehungen" und stellt die Ziele polizeilichen Handelns und das neue Rollenverständnis ebenso dar wie das Gewaltschutzgesetz, polizeiliche Handlungsmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr, strafprozessuale Maßnahmen, den Ablauf des polizeilichen Interventionsprozesses und die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Institutionen.

Der Leitfaden wurde 2011 überarbeitet und ergänzt. Die aktuelle Fassung finden Sie hier:

"Leitfaden Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking - Handlungsanleitung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte".

Darüber hinaus liegen Handlungsleitfäden zum Thema "Innerfamiliäre Gewalt gegen Minderjährige" und zu "Stalking" vor, die vom Polizeipräsidium Westpfalz erarbeitet wurden.

Fortbildungen

Das Thema "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" wurde sowohl in die Grundausbildung als auch in die polizeiliche Weiterbildung aufgenommen. In die Durchführung der Fortbildungen sind auch Mitarbeiterinnen von Frauenunterstützungseinrichtungen eingebunden. 

Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes

Das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung – Gewaltschutzgesetz" erforderte die Schließung bestehender Schutzlücken in den einzelnen Gesetzgebungen der Länder. Auch in Rheinland-Pfalz ist eine entsprechende Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes erfolgt.

Zur Erreichung eines verbesserten Opferschutzes wurde die Eingriffsschwelle zum Erlass von Schutzanordnungen abgesenkt, klare Rechtsgrundlagen für Schutzanordnungen und die Möglichkeit der Vollstreckung der Schutzanordnungen durch unmittelbaren Zwang geschaffen sowie eine Strafandrohung für Verstöße gegen Schutzanordnungen eingeführt.

Die Polizei kann einen Platzverweis (in der Regel für 10 Tage) und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen. Dabei arbeitet sie eng mit den Interventionsstellen zusammen.  Sie sind Teil des bestehenden Hilfesystems und sollen die Opfer - meist im Anschluss an den polizeilichen Einsatz, insbesondere bei Platzverweisen – beraten und im weiteren Verfahren begleiten.

GesB-Koordinatoren  

In jeder Polizeiinspektion wurde die Stelle einer GesB-Koordinatorin bzw. eines -Koordinators mit folgenden Aufgaben eingerichtet:

  • Zusammenarbeit mit den Zivilgerichten: Zusendung der entsprechenden Einsatzdokumentationen auf Anforderung der Gerichte; Ansprechpartner für die Zivilgerichte
  • Zusammenarbeit mit der allgemeinen Ordnungsbehörde: Koordination der erforderlichen Anschlussmaßnahmen (Platzverweis) und Folgemaßnahmen (Koordination der Überwachung des Platzverweises)
  • Zusammenarbeit mit der Kriminalinspektion: Durchführung regelmäßiger Besprechungen (Erfahrungsaustausch; Minimierung von Zuständigkeitsfragen)
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, Frauenhäusern und Frauennotrufen (Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen)
  • Durchführung regelmäßiger Besprechungen innerhalb der Polizeiinspektion / Polizeiwache: Erfahrungsaustausch, Sachbearbeitung, usw. 
  • Auswertung der polizeilichen Tätigkeitsberichte / Rapporte. 

Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Seit 01. Januar 2003 erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auch Fälle von „Gewalt in engen sozialen Beziehungen" (GesB). Dadurch ist es jetzt möglich, genauere Angaben über die Täter- und Opferstruktur, Tatzeiten und -orte und die Deliktarten zu erhalten.

Täter zur Verantwortung ziehen - Betroffene schützen

Neben der Verbesserung des Schutzes betroffener Frauen und ihrer Kinder gilt es, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt sich sowohl im neuen Rollenverständnis und im ermittlungsorientierten, auf Gefahrenabwehr zielenden Vorgehen der Polizei als auch in der Philosophie des Gewaltschutzgesetzes „Wer schlägt, der geht". 

Strafrecht

Häusliche Gewalt erfüllt zahlreiche Straftatbestände von Beleidigung über  Körperverletzung bis zu Sexual- und Tötungsdelikten. Diese Straftaten müssen von der Polizei und der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft verfolgt werden, auch wenn sie im privaten Rahmen stattgefunden haben.

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte entscheiden darüber, ob das gewalttätige Verhalten des Täters gegenüber seiner (ehemaligen) Partnerin Konsequenzen hat oder nicht. Hier werden die Weichen dafür gestellt, ob sich der Täter in seinem Verhalten bestätigt fühlt oder mit Konsequenzen zu rechnen hat. 

Hilfreich hierbei ist die Ergänzung der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)" (Ergänzung der Nr. 234 „Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei Körperverletzungsdelikten (§ 230 Abs. 1 StGB)". Danach wird ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von Körperverletzungen namentlich dann anzunehmen sein, „wenn ..., dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.... Andererseits kann auch der Umstand beachtlich sein, dass der Verletzte auf Bestrafung keinen Wert legt."

Zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften hat die Fachgruppe „Strafrecht" einen Ermittlungsleitfaden zur Beurteilung der Beweislage und Glaubwürdigkeit von Zeuginnen und Zeugen sowie eine Checkliste für die Hauptverhandlung für Staatsanwaltschaften erstellt.

Zivilrecht

Häusliche Gewalt findet im privaten Nahraum statt. Gegen die Verletzungen und Drohungen ist privatrechtlicher Schutz notwendig - selbständig oder in Ergänzung zu polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen.

Während sich in der Vergangenheit hauptsächlich die Strafverfolgungsbehörden mit Beziehungsgewalt befasst haben, muss sich wegen des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes auch die Ziviljustiz stärker als bisher mit dieser Problematik auseinandersetzen. 

2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Damit fallen alle Gewaltschutzsachen in die Zuständigkeit der Familiengerichte.

Grundlage der Arbeit zur Optimierung des Hilfesystems war das neu entwickelte „Ablaufdiagramm der Interventionsprozesse", das anhand von Leitfragen das Aufspüren von Veränderungsbedarfen im Hilfesystem erlaubt. Die so identifizierten Schwachstellen wurden entweder in der Fachgruppe selbst bearbeitet oder an eine der anderen Fachgruppen weitergegeben.

Im Projektverlauf wurden eine Reihe von Handreichungen für die Praxis erarbeitet und konkrete Verbesserungen erreicht: 

  • Einrichtung der "Zeuginnenbetreuung und -begleitung am Amts- u. Landgericht Mainz" (Empfehlung zur modellhaften Umsetzung) 
  • Erstellung der Rahmenkonzeption für Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz 
  • Beweissicherung in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen (Entwicklung einer Handreichung für das Hilfesystem) 
  • Die besondere Situation betroffener Migrantinnen (Entwicklung einer Handreichung für das Hilfesystem) 
  • Behindertengerechte/ barrierefreie Gestaltung von Informationsmaterialien für behinderte Frauen. 

Das Hilfesystem in Rheinland-Pfalz ist inzwischen gut ausgebaut. Auf der Grundlage der erarbeiteten Rahmenkonzeption wurden in Ergänzung zu den Frauenhäusern, Frauenhausberatungsstellen und Notrufen mittlerweile 16 Interventionsstellen eingerichtet, die im Kontext des Gewaltschutzgesetzes eine pro-aktive Erstberatung nach einem Polizeieinsatz anbieten und  nach den "Standards für Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz" arbeiten.

Die aktuelle "RIGG-Interventionskette bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen" können Sie downloaden. Sie finden die Übersicht auch im Download-Bereich unter "Arbeitsmaterialien" - Optimierung des Hilfesystems.

Kinder sind immer mitbetroffen und benötigen spezifische Hilfen 

Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen, auch wenn sie die Gewalt nicht unmittelbar selbst erfahren. Die Istanbul-Konvention (IK) schreibt in Artikel 31 daher auch vor, dass dies in Gerichtsverfahren bei Sorge und Umgangsstreitigkeiten Berücksichtigung finden muss. Ebenso müssen laut IK in solchen Verfahren die Betroffenen von häuslicher Gewalt vor dem gewaltausübenden Elternteil geschützt werden.
In vielen Gerichten ist dies bereits gängige Praxis. Um die Gerichte in der Umsetzung des Artikels durch einen standardisierten Verfahrensablauf zu unterstützten, hat die Fachgruppe "Umgangs und Sorgerecht" des Landesweiten Runden Tisches (LRT) des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) unter Federführung des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration einen Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt erarbeitet. Die Fachgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums, der Jugendämter, der Frauenunterstützungseinrichtungen, der Täterarbeitseinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Richterinnen und Richtern.
Das Justizministerium hat den Oberlandesgerichten den Leitfaden zur Weiterleitung an die Familiengerichte übersandt. Der Leitfaden ist nicht nur für Gerichte und Staatsanwaltschaften gedacht. Er steht als Arbeitshilfe allen justiznahen oder interessierten Institutionen, Organisationen und Personen frei zur Verfügung. Er soll bewirken, dass Schutzbedarfe professionsübergreifend wahrgenommen werden. Den Leitfaden finden Sie hier.

Im Interventionsprojekt werden Kinder durchgängig als Mitbetroffene von Beziehungsgewalt begriffen. Notwendig sind kindzentrierte Unterstützungsangebote und Hilfen, die aktuelle Hilfestellung bieten und eine weitere Traumatisierung verhindern. 

Die Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems für Kinder, deren Mütter von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind"  hat eine Übersicht erarbeitet, die die Situation von Kindern und Jugendlichen aufzeigt, deren Mütter von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind. In allen Fällen, in denen Kinder von Gewalt in engen sozialen Beziehungen zumindest mitbetroffen sind, sollten auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Hilfsangebote bereitgehalten werden. Dazu müssen die entsprechenden Hilfeeinrichtungen mit einbezogen werden, wie z.B. Kinderschutzdienste, Jugendämter und andere Hilfseinrichtungen vor Ort.

Dieses kindzentrierte Vorgehen muss überall dort in Gang gesetzt werden, wo der sogenannte „Zugang der Kinder zum Hilfesystem" erforderlich ist: ob beim Polizeieinsatz, in den Interventionsstellen, in der Schule, in Beratungseinrichtungen oder vor Gericht. Ziel muss es sein, verbindliche gemeinsame Vorgehensweisen abzusprechen. Die Ausarbeitung zeigt auf, welche Unterstützung im Einzelnen für die Betroffenen erforderlich ist, wie diese Unterstützung aussehen kann und welche Konsequenzen sich für die Arbeit in den Praxisfeldern daraus ergeben.

Die Handreichung „Situation der Mädchen und Jungen sowie der männlichen und weiblichen Jugendlichen, deren Mütter von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind" - Situationsanalyse und Handlungsempfehlungen für das Hilfesystem - finden Sie hier.

Im Mai 2008 fand in Ingelheim eine Fachtagung "Mich trifft jeder Schlag" statt. Die Dokumentation der Tagung können Sie hier herunterladen. 

Eine andere Fachgruppe hat ein Fortbildungsmodul und eine Handreichung für Erziehungsfachkräfte zum Thema "Gewalt in engen sozialen Beziehungen geht uns alle an" erarbeitet. Es geht um die Vermittlung von Kenntnissen über Partnerschaftsgewalt und die Mitbetroffenheit der Kinder, die Folgen für die Kinder und wie ihnen und den betroffenen Müttern Hilfe angeboten werden kann. Die Handreichung dazu finden Sie hier.

Prävention

Anti-gewaltorientierte Präventionsarbeit

Die Fachgruppe „Prävention" hat Grundlagen für eine am Gender Mainstreaming-Ansatz orientierte Prävention von Gewalt in engen sozialen Beziehungen vorgelegt.

Die "Rahmenkonzeption für eine ganzheitliche, geschlechtsspezifische genderorientierte Prävention" erläutert den Ansatz der genderbewussten Prävention. Außerdem enthält sie einen Kriterienkatalog für genderorientierte Präventionsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen.

Der Kriterienkatalog umfasst im Bereich primärer Prävention exemplarisch die Zielgruppen:

  • Mütter, Väter / Großeltern
  • Jungen und Mädchen, männliche und weibliche Jugendliche
  • Männer, Frauen und Paare
  • Fachpersonal und Multiplikatoren (aus den Bereichen Pädagogik, Bildung, Medien etc) 
  • und im Bereich sekundärer und tertiärer Prävention: Jungen, Mädchen und weibliche Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind.

Darüber hinaus werden Best-Practice-Beispiele einer genderorientierten Präventionsarbeit dargestellt.

Vernetzung mit dem Gesundheitswesen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen zählt zu den größten Gesundheitsrisiken von Frauen und hat vielfältige Auswirkungen auf die Gesundheit. Neben körperlichen Verletzungen kann es zu psychosomatischen und psychischen Beeinträchtigungen kommen. 

Wenn Hilfen eingeschaltet werden, dann handelt es sich am häufigsten um Ärztinnen und Ärzte. Das Gesundheitswesen ist daher ein zentrales Element im Hilfe- und Unterstützungssystem. Die Fachkräfte des Gesundheitswesens haben eine Schlüsselposition bei der Aufdeckung häuslicher Gewalt und bei der Initiierung adäquater Hilfen für betroffene Frauen und Kinder.

Die Fachgruppe Gesundheit hat  eine Broschüre mit dem Titel "Männliche Gewalt macht Frauen krank" herausgegeben, die für die Problematik sensibilisieren und Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen will. Sie wurde durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in Rheinland-Pfalz verteilt.

Vom ehemaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen und der Landeszentrale für Gesundheitsförderung e. V. wurden in Kooperation mit den Bezirksärztekammern und den Regionalen Runden Tischen von 2008 bis 2011 regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen, Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal angeboten.

Begleitend zu den Fortbildungen wurden Begleitmaterialien "Gewalt macht Frauen krank - erkennen - ansprechen - helfen" und der Leitfaden "Gewalt als Ursache von Verletzungen bei Mädchen und Frauen?" herausgegeben.

Seit 2014 werden diese Fortbildungen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz angeboten. Zur Zeit werden die Moderatorinnen und Moderatoren der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz geschult.

Täterarbeit ist Opferschutz

Kernziel von Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung des gewalttätigen Verhaltens. Sie ist Teil der Interventionskette gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz.

In den Täterarbeitsprogrammen lernen die Täter ihre Wahrnehmung und ihr Verhalten gezielt zu verändern und destruktive Strukturen und Verhaltensweisen zu durchbrechen.

Die Fachgruppe "Täterarbeit" hat ein umfassendes Konzept für Tätertarbeit entwickelt.

Zielgruppe sind sowohl gerichtlich zugewiesene Täter (fremdmotiviert) als auch „Selbstmelder“, die gegenüber ihrer Partnerin gewalttätig wurden.

Während sich bei Beendigung der Modellphase im Jahr 2003 lediglich eine Täterarbeitseinrichtung im Planungsstadium befand, werden mittlerweile in jedem der acht rheinland-pfälzischen Landgerichtsbezirke Täterarbeitsprogramme durchgeführt. Sie arbeiten nach den Standards für Täterarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG).

Nähere Informationen finden Sie hier: www.contra-haeusliche-gewalt.de

Fachgruppe "Interventionsverbund Frauenunterstützungseinrichtungen und Täterarbeitseinrichtungen"

Diese RIGG-Fachgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen der Frauenunterstützungseinrichtungen (Frauenhaus, Interventionsstelle, Notruf) sowie Vertreterinnen und Vertretern der Täterarbeitseinrichtungen/Servicestelle in Rheinland-Pfalz

Am 08. Februar 2010 beauftragte der Landesweite Runde Tisch die Fachgruppe damit,  Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Täterarbeitseinrichtungen und Frauenunterstützungseinrichtungen zu erarbeiten.

Die erarbeiteten Empfehlungen finden Sie hier.

Ansprechpartnerinnen

Stephanie Jost
Tel.: 06131 - 164193
E-Mail: stephanie.jost(at)mffki.rlp.de

Sabine Amend-Schunke
Tel.: 06131 - 164158
E-Mail: sabine.amend-schunke(at)mffki.rlp.de