Handlungsempfehlungen "Bildung und Sprache"

Das Thema Bildung und Sprache stand im Mittelpunkt des Fachtages am 25.09.2018 des Landesbeirats für Migration und Integration. In vier Workshops beschäftigen sich die rund 50 Teilnehmenden mit einzelnen Aspekten dieses, für die gelingende Integration von zugewanderten Menschen so wichtigen Themenfeldes. Die Arbeitsergebnisse wurden im Nachgang der Tagung zu Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

  • Interkulturelle Öffnung von Kindertageseinrichtungen: Verankerung der interkulturellen Dimension in den Leitbilderun/Konzepten der Träger und der Kindertageseinrichtungen sowie Einstellung von päd. Fachkräften mit Migrationshintergrund bei Trägern und Kitas.
     
  • Interkulturelle Kompetenz der Fachkräfte in Aus-, Fort-, und Weiterbildung: Erwerb interkultureller Kompetenz in Aus-, Fort-, und Weiterbildung für Lehrkräfte an Sozialpädagogischen Fachschulen, für FachberaterInnen und Kitapersonal. Anerkennung von pädagogischen Ausbildungsabschlüssen und interkultureller individueller und professioneller Erfahrung von BewerberInnen aus dem Ausland sowie Angebote zur Nachqualifizierung.
     
  • Sprachliche und mehrsprachige Bildung in Kita und Familie: Förderung der frühen Mehrsprachigkeit in Kita und Familie mit einem alltags- und situationsorientierten Ansatz (ESP). Sprachkurse zum Erlernen der berufsbezogenen pädagogischen Fachsprache.
     
  • Zusätzliche Fachkräfte der interkulturelle Arbeit: Anstellung, Qualifizierung, ausbildungsbegleitende Unterstützung: Neufassung der vom Landesamt SJV herausgegebenen Orientierungshilfe "Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit" vom 20.02.2006. Anwerbung, Einstellung und verpflichtende Qualifizierung (Zertifikat) der Interkulturellen Fachkräfte sowie ausbildungsbegleitende Unterstützung von Fachkräften mit Migrationshintergrund.

  • die Einrichtung von Alphabetisierungskursen sowie die stetige Qualifizierung von Lehrkräften in diesem Bereich;
     
  • den Ausbau des sprachsensiblen Fachunterrichts sowie fachliche Förderung in allen Fächern (sowohl MINT-Fächer als Fremdsprachen) um Defizite (Grundlagen und fehlende Inhalte aufarbeiten) ausgleichen zu können sowie die Qualifizierung von Lehrkräften in diesem Bereich. Erarbeiten von neuen Konzepten, die angepassten Lern- und Prüfungssituationen ermöglichen, die der Ausgangssituation der Schüler/innen gerecht wird, um einen Bildungserfolg zu ermöglichen und Frust zu vermeiden;
     
  • den Ausbau einer Kooperation zwischen weiterführenden Schulen;
     
  • die Beibehaltung und Ausweitung (weitere Sprachen) des Herkunftssprachenunterrichts in staatlicher Verantwortung sowie eine Anerkennung desselben bis zur 13. Jahrgangsstufe für alle SchülerIinnen
     
  • die Beibehaltung der Beschulung von Flüchtlingskindern in den Erstaufnahmeeinrichtungen;
     
  • die Sicherstellung einer ausreichenden Personalversorgung durch das Bildungsministerium, sowie eine Lösung für die SE-Stunden und Stichtagsregelung
     
  • Sicherstellung von verlässlichen Strukturen, die dafür Sorge tragen, dass wirklich alle schulpflichtigen Kinder bei einer Schule angemeldet werden.

  • eine Sprachbildungskette für stringent Lernende zu etablieren, die mit Hilfe von Modulen á 200 UE und einer kontinuierlichen Steigerung mindestens zum Sprachniveau B1 führt und freiwillige Prüfungen für Teilnehmende beinhaltet, In ländlichen Regionen, in denen keine landesgeförderten Kurse umgesetzt werden können, empfiehlt es sich, in Abstimmung mit dem BAMF, die Teilnahme am Integrationskurs mit Landesmitteln zu ermöglichen.
     
  • mehr Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote für langsam Lernende zu schaffen. Diese sollten das Lernen in Szenarien ermöglichen.
     
  • die Fahrtkosten der Teilnehmenden zum Kursort sowie die Prüfungen zu finanzieren. Darüber hinaus wird geraten, eine höhrere Förderung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen - insbesondere des Honorars - der Kursleitenden anzusetzten.

  • Neuzugewanderte* und - abhänging von einer eventuellen Migrationsgeschichte - anderen bedürftigen Personen das Recht auf berufsbildende Beschulung bis zum 25. Lebensjahr einzuräumen;
     
  • abschlussorientierteMaßnahmen für Neuzugewanderte und - abhängig von einer eventuellen Migrationsgeschichte -andere bedürftige Personen zu implementieren, die eine umfassende sozialpädagogische und fachliche Begleitung und Unterstüzung von der Berufsvorbereitung bis zum Ausbildungsabschluss gewährleisten;
     
  • die Angebote zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der ausbildungsbegleitenden fachlichen oder sprachlichen "Nachqualifizierung" von Neuzugewanderten und - abhängig von einer eventuellen Migrationsgeschichte - anderen bedürftigen Personen auszuweiten und zu systematisieren;
     
  • sich dafür einzusetzen, allen Personen mit Zugang zur Berufsausbildung unabhängig von ihrer "Bleibeperspektive" und ihrem Aufenthaltsstatus den gleichberechtigten Zugang zu allen Förderinstrumenten und Unterstützungsmaßnahmen (inkl. von Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG-Leistungen) zur Sicherung des Ausbildungserfolges zu eröffnen;
     
  • die sogenannte "Ausbildungsduldung" nicht erst mit Ausbildungsbeginn, sondern regelmäßig schon für Einstiegsqualifizierungen (EQ) und andere ausbildungsvorbereitende Maßnahmen zu erteilen;


*Unter "Neuzugewanderte" fassen die Empfehlungen des LBMI schutzberechtigte, asylsuchende und geduldtete Personen sowie sonstige Drittstaatsangehörige und EU-BürgerInnen, die seit dem Jahr 2014 in die Bundesrepublik eingereist sind.