Staatsministerin Spiegel hatte hierauf in ihrer Eigenschaft als Beauftragte des Bundesrates für den Gesetzentwurf auch bereits in zwei Schreiben an Bundestagspräsident Lammert hingewiesen. „Das Eheverbot für schwule und lesbische Paare ist eine konkrete und symbolische Diskriminierung und gehört deswegen abgeschafft. Gleiche Liebe verdient gleiche Rechte!“ Damit unterstrich Ministerin Spiegel die langjährigen Bemühungen ihres Ministeriums zur Öffnung der Ehe und für ein modernes Familienbild.
„Die Ehe für alle ist längst gesellschaftlicher Konsens. Wir sollten endlich dafür sorgen, dass es Menschen, die sich lieben, ermöglicht wird, füreinander mit allen rechtlichen Konsequenzen einzustehen. Die Ergänzung des Paragrafen 1353 BGB kann durch den vom Bundesrat beschlossenen rheinland-pfälzischen Vorschlag aus dem Stand verwirklicht werden“, so die Ministerpräsidentin.
Schon am 12. März 2013 und (nach der Bundestagswahl vom September 2013) erneut am 5. Juni 2015 hatte Rheinland-Pfalz im Bundesrat den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ eingebracht. Die Länderkammer hatte beide mit Mehrheit an den Bundestag überwiesen.