„Leider stellt der Bund mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nicht sicher, dass kein Kind von der Mittagsverpflegung ausgeschossen ist. Auch weiterhin ist es notwendig, dass das Land hier zum Wohle der Kleinsten fördert“, erklärt die Ministerin.
Zwar wurde im Jahr 2011 der seit Jahren bestehende Fonds, der die kommunalen Jugendämter bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens für Kinder aus einkommensschwachen Familien unterstützt, an die geänderten Bedingungen durch das Inkrafttreten des BuT angepasst. Allerdings wurden Kinder von Asylbegehrenden, die sich noch keine vier Jahre im Bundesgebiet aufhalten, darin nicht berücksichtigt. Irene Alt: „Hier springt das Land seit dem vergangenen Jahr ein, da es nicht hinnehmbar ist, dass Kinder von Asylbegehrenden leer ausgehen und im Zweifelsfalle hungrig nach Hause gehen.“
Die Ministerin bedauert, dass der Bund trotz vielfältiger Hinweise und Kritik aus dem ganzen Bundesgebiet das BuT noch immer nicht für Kinder von Asylbegehrenden vollständig geöffnet hat. „Die Versäumnisse der Bundes führen zu einer unerträglichen Ungleichbehandlung von Kindern“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. „Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen und ich hoffe, dass dies spätestens nach der nun anstehenden Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz auch in Berlin ankommt. Alle unsere Kinder sind die Zukunft!“, so die Ministerin weiter.
Der Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz für das Mittagessen bedürftiger Kinder in Kindertagesstätten berücksichtigt hierbei Kinder in wirtschaftlichen Notlagen, für die das BuT des Bundes keine Leistungen bietet. Als Bemessungsgrenze für die wirtschaftliche Notlage wurden die Grenzen der Lernmittelfreiheit gewählt. „Das Verfahren soll im Gegensatz zum kompliziert und intransparent gestalteten BuT möglichst unbürokratisch sein und die Förderung den betroffenen Kindern schnell zu Gute kommen. Sobald ein Anspruch besteht, kann ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen gewährt werden. Die Eltern müssen sich dann lediglich noch mit einem Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit beteiligen“, erläutert Kinder- und Jugendministerin Irene Alt.