Integrationsministerin Katharina Binz dazu: „Mit der Kooperationsvereinbarung setzen wir gemeinsam mit den Kommunen einen klaren Rahmen für die Nutzung der Bezahlkarte. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sorgt gleichzeitig für landesweit einheitliche Standards bei der Leistungserbringung durch die Bezahlkarte. Unser Ziel ist eine rechtssichere, diskriminierungsfreie und verwaltungseffiziente Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes.“
Die rheinland-pfälzische Bezahlkarte wird grundsätzlich mit den Funktionen Überweisung und Lastschrift ausgestattet sein. Auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird dabei eine sogenannte Positivliste eingeführt: Überweisungen sind nur auf zuvor freigegebene IBANs möglich. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich bewusst für dieses Verfahren ausgesprochen, trotz des damit verbundenen, noch nicht genau bezifferbaren Verwaltungsmehraufwands. Sie sehen darin einen notwendigen Schritt, um den Kommunen gezielte Steuerungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung vor Ort zu sichern.
Das Land übernimmt sämtliche Kosten aus dem Rahmenvertrag mit der secupay AG, dem Anbieter des Bezahlkartensystems, die durch kommunale Abrufe und den laufenden Betrieb der Bezahlkarte entstehen. Im Gegenzug verpflichten sich die Kommunen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der wirtschaftlichen Nutzung des Bezahlkartensystems. Die Teilnahme am System ist freiwillig, jede Kommune entscheidet selbst über das „Ob“ und den Umfang der Nutzung.
Bereits mit Rundschreiben vom 10. Januar 2025 hatte das Land Maßgaben zur Ausgestaltung der Bezahlkarte formuliert, darunter die Regelempfehlung des Landes zu einem monatlich abhebbaren Bargeldbetrag in Höhe von 130 Euro pro Person und Monat. Diese Maßgaben gelten weiterhin.