| Heiraten

Broschüre „Ja, ich will!“ des Frauenministeriums mit Informationen rund ums Heiraten erscheint zum sechsten Mal

Heiraten im Sommer - für viele die Traumvorstellung, um einander das Jawort zu geben. Bei der Vorbereitung steht meist die Feier und natürlich der Wunsch nach einem gemeinsamen glücklichen Leben im Vordergrund. Eine Hochzeit bringt aber auch viele rechtliche Folgen mit sich. Daher gibt das rheinland-pfälzische Frauenministerium nun pünktlich zum Sommer die sechste Auflage der Broschüre „Ja, ich will!“ heraus.

„Ja, ich will!“ ist eine der am häufigsten bestellten Broschüren des Frauenministeriums und enthält viele Informationen, die vor einer Hochzeit wichtig sind“, erklärt Frauenstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.

Die Broschüre bietet wichtige Informationen zur rechtlichen Situation vor, während und nach der Ehe. Sie gibt Auskünfte über die Voraussetzungen zur Eheschließung, wie eine Trauung verläuft, welcher Name ausgewählt werden kann und welche Rechte und Pflichten die Eheleute haben, aber eben auch über die rechtlichen Folgen, wenn sich leider negative Entwicklungen einstellen– und es zu Trennung oder Scheidung kommt. Hier besteht vor allem bei Frauen ein erheblicher Informationsbedarf. „In den meisten Ehen sind es immer noch die Frauen, die nach einer Familiengründung ihren Beruf aufgeben oder nur Teilzeit arbeiten. Im Falle einer Trennung kann diese Entscheidung ein Armutsrisiko darstellen“, so Rohleder. Deshalb informiert die Broschüre über Versorgung, Unterhalt, Erbschaftsfragen und Finanzen. Zudem bietet sie eine Checkliste an, um herauszufinden, ob ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

Knapp 50.000 Exemplare wurden in den vergangenen sechs Jahren verteilt. „Die Broschüre ist über die rheinland-pfälzische Landesgrenze hinaus bekannt. Da sie auch als Download zur Verfügung steht, kann sie problemlos von der Homepage des Frauenministeriums heruntergeladen werden“, informiert die Staatssekretärin.

Rohleder lobt die gute Zusammenarbeit mit den Standesämtern und mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. „Wir freuen uns, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen unsere Broschüre immer wieder nachbestellen und uns bei der Verteilung unterstützen. Auf diese Weise können wir sehr viele Menschen erreichen.“ Sie stellt aber auch klar: „Die Beratung durch Anwälte oder Notare kann und will unsere Broschüre nicht ersetzen.“

Die Broschüre kann kostenlos beim Frauenministerium bestellt werden und steht auf der Homepage des Frauenministeriums zum kostenlosen Download bereit.

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