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Bund zahlt bis 2015 für Kinderschutz 6,7 Mio. € an Land

Im Zuge der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes fließen bis 2015 6,7 Mio. € an Bundesmitteln nach Rheinland-Pfalz. Sie sollen in die flächendeckende Einführung des Projekts „Guter Start ins Kinderleben“ in allen Geburtskliniken des Landes investiert werden, in die Qualifizierung von Familienhebammen, die Förderung des Einsatzes der Familienhebammen und in die Unterstützung der Frühen Hilfen in den Kommunen.

„Dieses Geld fließt in Rheinland-Pfalz in hervorragende existierende Strukturen, da wir dank unseres Landesgesetzes im Kinderschutz schon sehr gut aufgestellt sind und seit Jahren auf Prävention setzen. Wir können also Bewährtes weiterentwickeln und ausbauen“, erklärte Familienministerin Irene Alt heute in Mainz.  In diesem Jahr erhält Rheinland-Pfalz 1,2 Mio. €, im kommenden Jahr fließen 1,7 Mio. € nach Rheinland-Pfalz und in den Jahren 2014 und 2015 je 1,9 Mio. €.  

Die Schwerpunkte im Einzelnen:
- Das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ wird an allen rund fünfzig Geburtskliniken im Land eingeführt. Bislang läuft es an 20 Häusern. In dem Projekt wird mithilfe eines Screeningbogens die Situation junger Familien erhoben und Belastungen aufgezeigt, die zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen können. Speziell geschulte Klinikmitarbeiterinnen und –mitarbeiter suchen im zweiten Schritt das Gespräch mit den Eltern, bieten Unterstützung an und vermitteln in Zusammenarbeit mit den lokalen Netzwerken und der Jugendhilfe Hilfsangebote. Dies geschieht stets im Dialog mit den Eltern.
- Qualifizierung von Familienhebammen: Absolventinnen und Absolventen des Kurses „Hebammen und andere Gesundheitsberufe“ benötigen eine Zusatzausbildung, da die Kriterien des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) über die rheinland-pfälzische Ausbildung hinausgeht.
- Familienhebammen können bei Bedarf - also bei besonderer Belastung - bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes der Familie unterstützend zur Seite stehen. Den Kontakt zur Familienhebamme wird von der Gesundheitshilfe oder der Jugendhilfe vermittelt.
- Förderung der Frühen Hilfen in den Kommunen: Unter dem Begriff Frühe Hilfen sind jene Akteure in lokalen Netzwerken organisiert, die im Falle einer besonderen Belastung der Eltern oder einer Gefährdung des Kindeswohls aktiv werden. Ziel ist es, mögliche Risiken früh zu erkennen und sie zu entschärfen. Förderkriterien sind zum Beispiel, dass die Träger in das lokale Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden sind, und dass sie niedrigschwellige Angebote machen.
Familienministerin Irene Alt: „Rheinland-Pfalz hat sich in den Verhandlungen mit dem Bund zu der Frage, wie das für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz vorgesehene Geld tatsächlich ausgegeben werden soll, sehr engagiert und mit zentralen Forderungen und Vorstellungen durchgesetzt. In der Konsequenz können wir jetzt für einen noch besseren Schutz der Kinder in unserem Land sorgen.“
An einer gemeinsamen Pressekonferenz zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz mit Ministerin Alt nahmen auch Dr. Barbara Filsinger, Chefärztin der Geburtsklinik am St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus sowie Jürgen May, Abteilungsleiter für den „Guten Start ins Kinderleben“ im Jugendamt der Stadt Ludwigshafen teil. Sie betonten die positiven Effekte der Kooperation zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe. So sagte May: „Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe ist die Garantie für einen guten Start ins Kinderleben. Dabei gilt: Frühe Hilfe rechnen sich – pädagogisch, ethisch und finanziell für alle Kostenträger!“ Dr. Filsinger ergänzte: „Frühe Hilfen sind ganz klar ein Gemeinschaftsprojekt. Jugend- und Gesundheitshilfe arbeiten auf Augenhöhe zusammen. Für die Zukunft ist es jedoch unverzichtbar, dass die Gesundheitshilfe noch stärker und auch strukturell in die Jugendhilfe eingebunden wird.“

 

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