„Junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe können aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht zu Hause aufwachsen. Die Stärkung ihrer Beteiligungsrechte ist dem Familienministerium ein wichtiges Anliegen. In Konfliktsituationen können sie sich an die regionalen Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz wenden. Mit ihrer Arbeit geben sie den jungen Menschen eine Stimme und bieten die Hilfe und Unterstützung, die sie benötigen“, betonte Familienministerin Katharina Binz gestern anlässlich der Übergabe des Förderbescheides in Mainz.
Ombudsstellen sind niedrigschwellige, unparteiische Anlaufstellen, die schnelle und kostenfreie Beratung bei Konflikten in unterschiedlichen Bereichen bieten. Die Ombudsstellen für die Kinder- und Jugendhilfe bieten Informationen, rechtliche Beratung und fachliche Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien an, die Konflikte mit einem Jugendamt oder einer Jugendhilfeeinrichtung haben.
Auch bei behördlichen Bescheiden, die schwer verständlich sind oder als falsch empfunden werden, bieten die drei Ombudsstellen in Rheinland-Pfalz Unterstützung.
Das 2021 novellierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nimmt die Länder in die Pflicht, eine niedrigschwellige Infrastruktur an Anlaufstellen einzurichten, sodass eine bedarfsgerechte ombudsschaftliche Beratung zur Verfügung steht. Schon 2017 wurde bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz eine landesweite Ombudsstelle für die Kinder und Jugendhilfe eingerichtet, die in Mainz angesiedelt ist.
„Die regionalen Ombudsstellen für die Kinder- und Jugendhilfe in Trier, Ludwigshafen und Koblenz sind eine wichtige Ergänzung zur landesweiten Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten. Alle Stellen arbeiten intensiv zusammen, um die hilfesuchenden jungen Menschen und ihre Familien bestmöglich unterstützen zu können“, so Familienministerin Binz.
Die regionalen Ombudsstellen liegen in Trägerschaft des Vereins „Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.“. Das Familienministerium unterstützt die regionalen Ombudsstellen jährlich mit einem Betrag von rund 120.000 Euro.
Mehr Informationen gibt es unter www.ombudsstelle-rlp.de <https://www.ombudsstelle-rlp.de/>