Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können ab 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kind oder Jugendlicher im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Der Bund stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen. Anträge für Hilfeleistungen aus dem Fonds können ab dem 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2016 gestellt werden. Informationen zum Antrag und alle Anlauf- und Beratungsstellen sind unter www.fonds-missbrauch.de zu finden. Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon werden Fragen zum Fonds und zur Antragstellung gegeben: Telefon 0800 / 400 10 50.
Fonds 'Sexueller Missbrauch' für Betroffene errichtet
Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können ab 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.
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