| 35. GFMK

Frauen- und Gleichstellungspolitik für eine starke Demokratie

Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) der Länder hat sich bei ihrer 35. Sitzung am 26. und 27. Juni 2025 in Essen unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Beschlüssen klar für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern positioniert.

Ein zentrales Thema der Konferenz war die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes – ein wichtiger Schritt für den Schutz von Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz haben die Bundesländer sich darauf verständigt eine gemeinsame zentrale Stelle einzurichten, an die sich die Frauenhäuser wenden können, wenn sie einer gewaltbetroffenen Frau selbst keinen Platz anbieten können. Von dort kann dann zentral nach einem Platz im gesamten Bundesgebiet gesucht werden. Denn wenn eine Frau dringend Schutz braucht, ihre erste Anlaufstelle aber keine freien Plätze hat, muss es eine verlässliche Unterstützung geben, die dafür sorgt, dass sie dennoch einen sicheren Ort findet. Genau das soll diese „zuständige Stelle“ leisten. In einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe wird nun ein Konzept für eine solche gemeinsame Stelle der Länder erarbeitet.

„Das Gewalthilfegesetz markiert einen echten Paradigmenwechsel: Es stellt die Bedürfnisse und den Schutz der betroffenen Frauen konsequent in den Mittelpunkt. Mit der geplanten gemeinsamen Stelle setzen wir ein starkes Zeichen, dass Gewalt gegen Frauen keine Grenzen kennt – und dass unser Schutz ebenso länderübergreifend funktionieren muss“, betont Staatssekretär Janosch Littig.


Im Mittelpunkt der Konferenz stand die einstimmig verabschiedete „Essener Erklärung: Frauen- und Gleichstellungspolitik für eine starke Demokratie“. Staatssekretär Janosch Littig betont: „In der Essener Erklärung stellen wir klar: Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Geschlechtergerechtigkeit ist nicht verhandelbar, sie ist Verfassungsauftrag, Grundpfeiler für den sozialen Frieden und ein Gradmesser für eine lebendige Demokratie.“


Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags spielen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. „Gerade angesichts des Erstarkens antifeministischer und antidemokratischer Kräfte ist es wichtiger denn je, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und in ihrer Arbeit zu unterstützen“, so Littig weiter. Der entsprechende einstimmig gefasste Beschluss „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Strategien zur Stärkung progressiver Kräfte in den Kommunen“ hebt die Bedeutung dieser Arbeit hervor. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wirksame Strategien zu entwickeln, die unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung die Handlungsfähigkeit der Gleichstellungsstellen nachhaltig stärken.

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