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Frauenministerin Katharina Binz: Gewalthilfegesetz wäre ein Meilenstein für den Gewaltschutz von Frauen

Anlässlich der heutigen Bundesratssitzung spricht sich die rheinland-pfälzische Frauenministerin Katharina Binz entschieden für die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes noch in dieser Legislaturperiode aus. Seit Gründung der ersten Frauenhäuser in den 1970er-Jahren wird ein bundesgesetzlicher Rahmen für das Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gefordert. Bisher hat sich der Bund aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz mit eigenen Leistungen zurückgehalten. Erstmals würde der Bund auf Initiative des Bundesfrauenministeriums jetzt mit in die Verantwortung gehen.

„Gerade tut sich ein historisches Zeitfenster auf, das wir unbedingt nutzen müssen. Jahrzehntelang wurde darum gerungen, wie wir die Unterstützungsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen bundesweit ausbauen, verbessern und besser finanziell absichern können. Zum ersten Mal liegt nun ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, der einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen etablieren würde. Würde er nun aus politisch-taktischen Überlegungen vom Tisch gefegt, wäre das fatal!“, betont Frauenministerin Binz.

Frauen werden täglich Opfer von Gewalt. Jede dritte Frau erlebt diese Gewalt mindestens einmal in ihrem Leben. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland täglich mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Nahezu jeden zweiten Tag ist eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben.

„Geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt sind keine abstrakten Begriffe, sondern für viele Frauen Alltag. Das Gewalthilfegesetz umzusetzen, würde gerade für die Länder eine große Herausforderung bedeuten. Sowohl finanzieller als auch organisatorischer Art. Dennoch müssen wir uns als Länder unserer Verantwortung stellen und diese Herausforderung annehmen. Jede Frau, die Gewalt erlebt, muss einen Zugang zu Beratung und Schutz erhalten, egal wo sie in Deutschland lebt“, sagt Frauenministerin Binz.

Kernelement des Gesetzentwurfs ist die bundesweite Absicherung des kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Personen. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs ab 2030 auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit erfolgen. „Ich appelliere an alle Parteien, das Gewalthilfegesetz im parlamentarischen Verfahren zu unterstützen. Es wäre ein großer Erfolg für die Frauen in diesem Land“, erklärt Ministerin Binz.

 

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