| Gewalt gegen Frauen

Frauenministerin Binz: Neues Interessenbekundungsverfahren ist gestartet, um weitere Second Stage-Standorte zu fördern

Das Frauenministerium hat ein neues Interessenbekundungsverfahren für das Modellprojekt „Second Stage“ gestartet. „Insgesamt können wir drei weitere Standorte ab diesem Jahr fördern. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Frauenhäuser weiter zu entlasten“, erklärt Frauenministerin Binz.

Alle Träger der Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz können Anträge stellen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60.000 Euro pro Haushaltsjahr und Standort. Diese können als Zuschuss für Personal- und Sachkosten verwendet werden. Die Interessenbekundung ist bis zum 10.04.2025 beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (Referat 753) einzureichen.

Der Auszug aus dem geschützten Frauenhaus ist oft ein besonders schwieriger Schritt für von Gewalt betroffene Frauen. Knapper Wohnraum und fehlende Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt führen zu Schwierigkeiten und können zu einer Rückkehr in alte oder neue Gewaltbeziehungen und damit zum nächsten Frauenhausaufenthalt führen. Hier greift das Modellprojekt „Second Stage“. Ziel des Modellprojekts ist die aktive Begleitung der Frauen und ihrer Kinder nach dem Frauenhausaufenthalt, um die Frauen in die Lage zu versetzen, den Gewaltkreislauf nachhaltig zu durchbrechen. Das Modellprojekt soll auch einen Beitrag dazu leisten, die langen Verweildauern im Frauenhaus zu verkürzen, damit Frauenhausplätze schneller wieder frei werden und Frauen in akuten Krisensituationen schneller einen Platz finden.

Zielgruppe des Modellprojekts „Second Stage“ sind weitestgehend stabilisierte Frauenhausbewohnerinnen, die den hohen Schutz des Frauenhauses und eine akute Krisenintervention nicht mehr benötigen. Das Modellprojekt startete bereits 2022 und ist inzwischen an sechs Frauenhäusern erfolgreich etabliert. Dadurch können 14 Frauen mit ihren Kindern bereits von dem Angebot profitieren.

 

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